Mitglied inaktiv
Hallo, ich bedanke mich recht herzlich bei Ihnne für Ihre Antwort. Ich werde sie mit keiner Silbe erwähnen. - Versprochen - Aber man begründete mir die Nicht- bezahlung meines Urlaubes damit: Ich sei auf Stundenbasis angestellt. Einen Befreiungsantrag auf die Steuer wurde mir ausgehändigt und auch genehmigt. Ferner sprengte ich schon des öfteren meinen Stundenrahmen von eigentlichen 240 Euro im Monat. Teils bin ich auf 540 Euro gekommen. Das kann man dann doch schon nicht mehr auf Stundenbasis nennen, oder? Das ist meine letzte Frage. Vielen Dank nochmal Nadine
Hllo, obacht, da müssen Sie eigentlich Steuern zahlen.. Fragen Sie mal auf der Steuerberaterseite von r-u-b. Ansonsten kommt es auf den Vertrag an. Bekommen Sie ein festes Gehalt oder variiertes nach Arbeitszeit? Gruß, NB
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