bergwichtl
Hallo Frau Bader, ich habe am 1. Mai diesen Jahres nach 4 Jahren Elternzeit (2 Kinder) wieder angefangen zu arbeiten. Vorher Vollzeit - jetzt nur noch 12 Stunden die Woche. Bei der Firma bin ich schon seit 18 Jahren. Versehentlich wurde mir im Juni Urlaubsgeld ueberwiesen - das stehe mir aber eigentlich gar nicht zu hiess es und ist nun mit meinem Juli Gehalt verrechnet worden. Das waere meine erste Frage - wie ist das mit dem Urlaubsgeld ? Meine zweite Frage : die Personal Abteilung meinte nun, dass ich ja bei meiner jetzigen Tätigkeit anders verguetet werde (weniger) . Vorher war ich an der Kaesetheke beschäftigt - nun packe ich "nur " Ware aus. Beides war und ist so nicht in meinem Vertrag festgehalten (habe lediglich einen Beschaeftigungs Vertrag ohne Arbeitsbeschreibung ). Die Arbeit wurde mir zugeteilt. Die Personal Abteilung sagt aber , dass ich nur das gleiche Gehalt bekomme, wenn ich auch genau die gleiche Tätigkeit wie vor meiner Elternzeit ausuebe. Ich bin nun sehr veraergert - vor allem weil mein Arbeitsplatz 27km ein Weg entfernt ist - bei weniger Gehalt lohnt sich das ja gar nicht mehr. Koennen Sie mir weiterhelfen? Vielen Dank und Gruesse, B. Wick
Hallo, 1. Kommt auf den Vertrag an 2. Nein, darf er nicht Liebe Grüße NB
hubbabubba
Habt ihr einen Betriebsrat? Oder bist du Mitglied bei der Verdi oder einer anderen Gewerkschaft (wozu ich immer dringend rate)? Sofort hin da!!!! Was dein Urlaubsgeld angeht, kommt es auf deinen Arbeitsvertrag an (was steht da genau?) oder auf den Tarifvertrag. Dabei ist aber immer anzumerken, dass du in einem Arbeitsvertrag nicht schlechter gestellt werden darfst, als das, was im Gesetz steht. Wenn dir Urlaubsgeld zusteht, dann anteilig ab 01.05., also umgerechnet auf die 12 Std und auf 8 Monate. Zumal wenn jeder im Betrieb UG bekommt, darfst du nicht schlechter gestellt werden. Zu deiner Tätigkeit: Der AG darf dir eine andere vergleichbare/ähnliche Tätigkeit im Betrieb geben. Du hast keinen Anspruch auf deinen alten Platz. Aber - er darf dich natürlich nicht schlechter bezahlen! Du hast Anspruch auf dein altes Gehalt, gekürzt auf die 12 Stunden. Für alles andere bedarf es einer Änderungskündigung und gegen die kannst du dann klagen, mit extrem guten Aussichten. Wo arbeitest du? Derart AG sollten verboten werden. Unglaublich.
Ähnliche Fragen
Sehr geehrte Frau Bader, mein Arbeitgeber zahlt mir den vor Eintritt des BVs angesammelten Urlaub des letzten Jahres nun als Urlaubsgeld aus. Den Urlaub sollte ich deshalb noch während der Elternzeit, also während des Elterngeldbezuges beantragen. Ich habe nun also offiziell Urlaub in der Elternzeit. Das Urlaubsgeld wird mir somit während des Elte ...
Hallo, ich bekomme seit 5 Jahren Urlaubs- und Weihnachtsgeld gezahlt, obwohl es vertraglich nicht vereinbart oder ausgeschlossen ist. Wie lange bekomme ich diese Sonderzahlungen in voller Höhe weiter, wenn ich für mein erstes Kind 3 Jahre Elternzeit beantrage? Grüße, Marma
Sehr geehrte Frau Bader, ich arbeite derzeit in einer Justizvollzugsanstalt in Bayern. Durch meinen Arzt habe ich ein individuelles Beschäftigungsverbot erhalten, weshalb ich aktuell nur noch 50% der regulären Arbeitszeit arbeite. Nun möchte mir das Landesamt für Finanzen die sog. "Gitterzulage" um die Hälfte halbieren, da ich nur noch 20 Stunde ...
Sehr geehrte Frau Bader, Ich bin mit unserem 3. Kind schwanger und befinde mich im 2. Jahr Elternzeit vom 2. Kind. Meine Elternzeit habe ich einen Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes gekündigt. Somit schöpfe ich das volle Mutterschaftsgeld aus für Kind Nr. 3. Nun meine Frage, erhalte ich für den Zeitraum des Mutterschutzes auch Urlaubsgeld ...
Hallo Frau Bader, mein Arbeitgeber zahlt jedes Jahr im Mai zusammen mit dem normalen Gehalt Urlaubsgeld in Höhe eines 13. Gehaltes. 2023 werde ich mich da im Mutterschutz befinden, habe ich dennoch Anspruch darauf? Vielen Dank und liebe Grüße!
Guten Tag, Als mein Vertrag auslief und nicht verlängert wurde, konnte ich nicht mehr so viel Urlaub nehmen. 6 Wochen Urlaub, die ich noch angesammelt hatte, wurden dann in einem Rutsch im ersten Monat meiner Arbeitslosigkeit ausbezahlt. Das Arbeitsamt meint, das ich für die 6 Wochen Urlaub, die ich nun als Geld erhalten habe, kein AG1 beziehe ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich bin seit Anfang April schwanger und war erstmal ca 4 Wochen Krankgeschrieben aufgrund eines Hämatoms. Dann war ich den ganzen Monat Mai wieder arbeiten,aber mit Einem Teilzeit Beschäftigungsverbot auf 6 Stunden täglich. Ich bin auf 120 Stunden eingestellt und haben diese auch gemacht. Dann wurde ich jetzt den gesamt ...
Hallo Frau Bader, ich hatte mit meinem AG letztes Jahr im Frühjahr, die Zahlung einer monatlichen Inflationsprämie bis zum Ablauf der Maßnahme im Dezember 2024 vereinbart. Die Prämie wurde auch schon seit dann monatlich von Ihm bezahlt. Nun bin ich aber schwanger und nehme noch diesen Monat meinen Resturlaub und ab Februar bin ich im Mutt ...
Ich bin schwanger und seit einigen Wochen im Beschäftigungsverbot. Für den 1. Januar hat unser Chef eine Gehaltserhöhung für das Team angekündigt und uns bereits mitgeteilt, wie viel wir erhalten würden. Nun musste ich jedoch feststellen, dass diese Erhöhung in meiner Gehaltsabrechnung nicht berücksichtigt wurde. Auf Nachfrage wurde mir erklärt ...
Hallo, ich hab da mal eine Frage. Seit Ende Mai befinde ich mich im Mutterschutz. Im Juni bekommen wir Urlaubsgeld bezahlt. In meinem vertrag steht folgendes: "die Arbeitnehmerin erhält zusätzliches Urlaubsgeld i. H. v. 50% eines Monatsgehaltes. Scheidet die Arbeitnehmerin im laufe eines urlaubjahres aus, ist überzahltes Urlaubsgeld zu ersta ...
Die letzten 10 Beiträge
- Kindergartenausflüge
- Geruchsbelästigung durch Cannabis
- Fahrtkosten
- Darf meine Schwester ihr Baby behalten obwohl ihre anderen Kinder bei Pflegeeltern leben
- Anspruch auf volles Urlaubsgeld während des Mutterschutzes
- Bekomme ich wieder vollen Gehalt nach Beendigung der Elternzeit?
- Bekomme ich wieder vollen Gehalt nach Beendigung der Elternzeit?
- Beschäftigungsverbot vor Ende der Elternzeit - Auswirkungen auf die Entgeltzahlung und Mutterschaftsleistung
- Arbeitgeberzuschuss bei Mutterschaftsgeld vom Bundesamt für soziale Sicherung
- Stillen bei langen Pendelwegen