ZauberMaus
Hallo! Ich gehe monatlich ca 80 Std. arbeiten, bin fest angestellt, werde aber nur exakt nach geleisteter Zeit abgerechnet. Mein Weihnachtsgeld bekomme ich ganz normal mit meinem Novembergehalt Anfang Dezember. Mein Urlaubsgeld bekomme ich anteilig nach geleisteter Arbeit mit meiner Januarabrechnung Anfang Februar für das vorherige Kalenderjahr. ET ist 01.02.2013; bin also ab ca Mitte Dezember im Mutterschutz. Mein Urlaubsgeld habe ich mir also in 11 1/2 Monaten erarbeitet, oder? Bekomme ich das Geld? Freue mich auf Antwort
Hallo, inwieweit Nebenleistungen (wie z.B. Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld) vom Arbeitgeber zu erbringen sind, hängt vom Inhalt der Vereinbarung/ Vertrag ab. In der Regel werden die Leistungen für die Arbeitsleistung (nicht für die Betriebstreue) erbracht. Dann besteht in der EZ kein Anspruch. Dies beruht darauf, dass das Arbeitsverhältnis während der EZ ruht. In der Zeit des Mutterschutzes wird es anders sein, also in Fällen, wo keine EZ genommen wird. In der Regel erhält man das Weihnachtsgeld aber anteilig, aber auch das hängt von der üblichen Regelung bzw. vom Vertrag ab. Wird der Anspruch auf eine Jahressonderzahlung von einem Mindestmaß an tatsächlicher Arbeitsleistung abhängig gemacht, gelten nach der neusten Rechtssprechung Fehlzeiten nicht mehr als tatsächliche Arbeitszeiten. Liebe Grüsse, NB
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