Mitglied inaktiv
Hallo, für meine Frau beginnt im Dezember der Mutterschutz und geht bis Anfang April. Ist es richtig, dass ihr Urlaub für's nächste Jahr auf die kompletten Monate Januar bis April, also 4/12 des Jahresurlaub betragen muss (auch wenn's nur ein paar Tage im April sind)? Ist es außerdem richtig, dass sie diesen Urlaub vor den (offiziellen Start vom) Mutterschutz legen kann? Können Sie uns evtl. noch die Gesetzesquelle nennen, damit der Arbeitgeber das auch glaubt. Vielen Dank. LR
Hallo, Man muss dabei folgendes unterscheiden: im Mutterschutz erhält man ganz normale Urlaubsansprüche, im EU keine. In dem Jahr, in dem man teilweise noch arbeitet /im Mutterschutz ist, hat man anteilig für die Monate Urlaubsanspruch, die ganz gearbeitet wurde- eine tageweise Abrechnung für den jeweiligen Monat gibt es also nicht. Anspruch besteht aber nach §17 Abs. 1 BErzGG nur auf volle Monate. Den Urlaub, der vor dem EU entsteht, darf man grundsätzlich nach dem EU nehmen. Vor dem EU nur dann, wenn er in dem Jahr angefallen ist. Bsp: Der Mutterschutz beginnt Mitte Dezember, dann hat man ja für das neue Jahr im Januar Urlaubsansprüche (1/12). Den kann man nicht im alten Jahr nehmen. Auszahlung ist nur bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses möglich, sonst muss man den Urlaub aufsparen. Dies alles ist geregelt im MuSchG und BerzGG. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Ja, wenn der MuSchu für mind. 1 Tag im April besteht, steht ihr für den ganzen April Urlaub zu. Andersrum stehts im Gesetz: §17 BErzGG: Für jeden VOLLEN Monat Elternzeit, kann der AG den Urlaub kürzen. Den Urlaub aus 2004 muß er ihr aber nicht schon in 2003 gewähren. Viele Grüße Désirée
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