Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Urlaubsauszahlung bei Kündigung während der Elternzeit

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Urlaubsauszahlung bei Kündigung während der Elternzeit

malu2016

Beitrag melden

Sehr geehrte Frau Bader, ich habe folgende Frage: Ich habe zum 15. März 2015 beim Arbeitgeber angefangen. Wurde im Juli schwanger und am 05. August 2015 bekam ich Berufsverbot ausgesprochen (vom Frauenarzt). Während dieser Zeit habe ich keinen Urlaub gehabt (dieser war laut Vertrag erst nach 6 Monaten im Betrieb möglich).Einmal hatte ich in der Zeit 2 Tage "Urlaub" weil mein Vater verstorben war. Mein Kind kam am 16.3.2016 zur Welt und ich habe 2 Jahre Elterzeit beantragt von der ja nun erst knapp 1 Jahr um ist. Nun ist es so dass ich nicht an meinen Arbeitsplatz zurück kehren möchte (wir ziehen in eine andere Stadt). Wenn ich nun kündige, habe ich dann Anspruch auf Auszahlung des Urlaubes? Laut meiner Rechnung währe der Anspruch vom 15.3.15 - 11.5.16 (8 Wochen Mutterschutz nach Geburt) sprich 13 volle und 2 "halbe" Monate. Wie verhält es sich mit März und Mai? Werden die Anteilig berechnet? Werden die Tage "Urlaub" beim Trauerfall zusätzlich gewährt oder vom Regelurlaub angezogen (AG schickte mich nach Hause obwohl ich arbeiten gekommen wäre und auch in der Verfassung dazu war). Der Urlaub während der Elternzeit wurde schriftlich verwehrt. Soll ich kündigen und in der Kündigung die Auszahlung des Urlaubs beantragen oder anders vorgehen? Bitte entschuldigen Sie die vielen Fragen und ich danke schonmal im voraus für Ihre Antwort. Mit freundichen Grüßen Malu


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, sie haben einschließlich für den Monat, in dem der Mutterschutz endete, Anspruch auf Urlaub. Wenn Sie diesen nicht nehmen konnten, weil der Vertrag beendet ist, wird ausbezahlt. Der Urlaub wegen dem Trauerfall wird natürlich abgezogen. Liebe Grüße NB


mellomania

Beitrag melden

ja du hast das recht den urlaub ausgezahlt zu bekommen. war bei mir auch so. hatte auf ende der elternzeit gekündigt und den resturlaub ausgezahlt bekommen. wie es sich mit der zusammensetzung und dem tatsächlichen urlaub abspielt, da wartest du mal auf die antwort der andren. in der berechnung kenn ich mich nicht aus. am ende, mit der endabrechnung sozusagen, bekomsmt du den urlaub ausgezahlt, wenn er dir zusteht..


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Trenne erst einmal Umzug und Elternzeit - das wäre mein Rat. Innerhalb der Elternzeit darfst Du wohnen wo du magst. Du darfst also sogar während der Elternzeit weg ziehen. Und, innerhalb der Elternzeit darfst Du auch mit Zustimmung des Ag bis zu 30 Std die Woche bei einem ANDEREN Arbeitgeber arbeiten. Kündigst Du, endet deine Elternzeit. Ohne Arbeitgeber keine Elternzeit, Du bist dann einfach Hausfrau. Heißt auch, Krankenversicherung kann ein Problem werden. Vor allen dann wenn Du keine Kinderbetreuung hast und damit auch keinen Anspruch auf ALG1. Sofern Du nicht verheiratet bist bzw Dein mann kein Pflichtmitglied der gesetzlichen Krankenversicherung ist, darfst Du dich dann nämlich im schlechtesten Fall selbst krankenversichern. Vergessen viele. Mein Rat, ERST umziehen, dann Kinderbetreuung sichern, dann was neues suchen und dann erst kündigen. Jedenfalls dann wenn Du VZ arbeitest, bei einem TZ-Job oder Minijob würde ich erst einmal mit Zustimmung des AG innerhalb der EZ beim neuen AG arbeiten. Notfalls wenn es nicht so schnell klappt mit dem neuen Job kannst Du auch das dritte Jahr Elternzeit selbst ohne Zustimmung des AG hintendran hängen. Und ja, Urlaubstage müssen dann ausgezahlt werden, es kann aber sein das die dann beim ALG1 evtl mit berücksichtigt werden. Viele müssen die Urlaubstage erst "verbrauchen" und bekommen dafür dann entsprechend Tage beim ALG1 abgezogen. Und, es gilt Urlaubsanspruch für jeden Monat in dem Du nicht voll in EZ warst, sprich wenn Du im Mai nur einen Tag gearbeitet hast bzw in Mutterschutz warst, bekommst du den kompletten Urlaubsanspruch für diesen Monat. Du hast noch fast 2 Jahre restliche EZ wenn Du sie voll ausschöpfst. Weißt Du was in 2 Jahren sein wird? Evtl zieht ihr ja wieder zurück, oder wieder woanders hin oder das nächste Kind kommt. Den AG aber hast Du solange sicher.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Sehr geehrte Frau Bader, ich bin schwanger während ich noch in Elternzeit bin. Diese werde ich vorzeitig unterbrechen zum Beginn des Mutterschutzes. Ich plane, nach ca. 7 Monaten der neuen Elternzeit das Referendariat fürs Lehramt anzufangen. Das heißt, ich müsste bei meinem Arbeitgeber kündigen. Praktisch gesehen würde ich aber die Elternzeit f ...

Guten Tag Frau Bader, ich befinde mich aktuell noch in Elternzeit meines ersten Sohnes. Seit August beziehe ich kein Elterngeld mehr. Da ich erneut schwanger geworden bin, werde ich ab Anfang Februar in den Mutterschutz gehen und meine Elternzeit beenden. Ich muss mich aktuell schonen und mein Arzt wollte mich krankschreiben. In diesem Zusammenh ...

Hallo, ich hätte eine Frage bezüglich eines Minijobs während der Elternzeit. Hab nun endlich nach 6 Wochen und tausendmal nachfragen die Antwort erhalten, das ich einen Minijob in einem anderen Unternehmen annehmen darf. Die Elternzeit läuft bei einem privaten Edeka, nun hätte ich vielleicht die Möglichkeit in einem Rewe Getränkemarkt zu arb ...

Hallo Frau Bader, Ich bin derzeit in der 38. SSW mit meinem 2. Kind. Regulär arbeite ich 60% als Assistenzärztin im Krankenhaus. Mein Plan ist 2 Jahre EZ anzumelden, jedoch möchte ich nicht die gesamte Zeit zu Hause bleiben, sondern vom 9. bis einschließlich 14. Lebensmonat 75% arbeiten und schließlich nach Kita Eingewöhnung ab dem 19. Leben ...

Hallo, meine Tochter ( 18 Jahre ) ist gerade frisch Mutter geworden.  Sie besucht aktuell  die 10. Klasse, lebt bei mir und möchte ab August eine Ausbildung beginnen. Nun meine Frage:  Muss mein Ex Mann ( der Vater meiner Tochter )  ab jetzt kein Unterhalt mehr zahlen obwohl sie noch nicht ihre Berufsausbildung beendet hat?  Und warum ...

Hallo zusammen, Wir haben folgendes Problem: Ich bin freiwillig gesetzlich versichert. Mein Mann erreicht dieses Jahr such die Grenze und muss sich freiwillig gesetzlich versichern lassen. Nun die Frage: Ist es möglich, dass ich während meinen 12 Monaten Elternzeit keine Beiträge für die KV zahlen muss? Kann ich mich beim Mann Familienversic ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich bin aktuell in der zweite Elternzeit Jahr (2 in Anspruch genommen) jedoch Elterngeld nur für ein Jahr beantragt. Der Plan war dass wenn der kleine in der Krippe sich eingewöhnt hat die Elternzeit zu beenden und wieder Teilzei zurück zu gehen. Zurzeit geht leider nicht die gewünschte Arbeitzeiten nämlich die die mein So ...

Liebe Frau Bader, mein Mann und ich sind beide berufstätig und haben kürzlich ein Haus gekauft. Vor zwei Monaten kam unser zweites Kind zur Welt, und ich befinde mich aktuell in Elternzeit. Wir zahlen den Höchstsatz für die Kita unserer Tochter, doch inzwischen wird das gesamte Gehalt meines Mannes für den Kredit, Strom, Heizung, Versicherun ...

Hallo, meine 3 jährige Elternzeit endet am 12.05.25. Nun besprechen wir gerade mit meiner Chefin wie ich mein Kind in dem Zeitraum bis August, ( denn da fängt er im Kindergarten an ) unterbringen kann bzgl seiner Betreuung. Sie wollte mit der Steuerberaterin klären ob man den Resturlaub vor meiner Elternzeit noch nutzen kann, damit ich wenigste ...

Guten Tag Frau Bader, ich bin Beamtin im Schuldienst und möchte während der Elternzeit innerhalb des Bundeslandes umziehen. Auf Grund der Entfernung von über 100km zum jetzigen Dienstort könnte ich dahin nicht mehr zurück. Ist das Land in dem Fall verpflichtet, mich wohnortnah einzusetzen oder kann das abgelehnt werden? Vielen Dank,  Clau ...