Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Urlaubsanspruch. Wer hat Vorrecht

Frage: Urlaubsanspruch. Wer hat Vorrecht

Mrs. Monk

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Guten Morgen Frau Bader, Ich habe eine Frage bezüglich Urlaubsanspruch in der Firma. Es ist so, meine Kollegin hat eine 1 jährige Tochter die in die Krippe geht (keine Schließungszeiten in den Ferien) und eine 14 jährige Stieftochter, die nicht im Haushalt lebt. Ich habe eine 3 jährige Tochter, deren Kita in den Sommerferien 3 Wochen schließt. Bisher war meine Kollegin in Elternzeit und ich konnte die drei Wochen im Sommer ohne Probleme nehmen. Jetzt ist es so, dass sie sagt, sie hätte bevorzugten Anspruch auf Urlaub in den Ferien, da sie ein schulpflichtiges Kind hat. Aber es ist ja nur ihr Siegmund und sie lebt nicht im Haushalt. Kann sie trotzdem Vorrang haben, obwohl die Krippe ihrer Tochter keine Schließungszeiten hat? Meine Tochter ist ja, im Gegensatz zur ihrer Stieftochter, noch klein und betreuungspflichtig wenn ihre Kita zu hat. Vielen Dank für Ihren Rat.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, der AG entscheidet, soll aber private Belange berücksichtigen. Vllt betreut er das Kind in den Ferien o es ist ein gemeinsamer Urlaub geplant Liebe Grüße NB


mellomania

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das obligt doch dem chef. was sagt er dazu? habt ihr keine ersatzbetreuung in den schließzeiten? wir wechseln uns im geschäft jahresweise ab. sie kann viel sagen aber entscheiden tut ja der vorgesetzte. hast du mit ihm das gespräch schon gesucht?


cube

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Eigentlich hat gar keiner echten rechtlichen Anspruch auf bestimmte Urlaubszeiten wie zB Ferien. Viele denken, mit Schulkind wäre das so - stimmt aber nicht. Der AG ist gehalten, möglichst familienfreundlich zu handeln/entscheiden - er muss es aber nicht. Grundsätzlich ist es die Sache der Eltern, für eine Betreuung in Schließzeiten zu sorgen. Könnt ihr euch nicht untereinander einigen/absprechen, wird der AG entschieden müssen - wobei aber eben keiner von euch einen Rechtsanspruch auf seinen Wunschurlaub hat.


Mamamaike

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Hallo, im besten Fall einigt ihr euch doch so, dass jede von euch drei Wochen bekommt - Du in den Schließzeiten und sie in den anderen drei Wochen. Ansonsten muss der Chef entscheiden... Viele Grüße


Mrs. Monk

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Leider kann man sich mit ihr nicht "so" einigen. Sie hat mir schon damit gedroht ihr Recht einzuklagen, den ihrer Meinung nach hat sie rechtlichen Anspruch darauf. Da ich jetzt weiß, dass sie keinen Anspruch hat, bleibe ich erst mal gelassen und warte ab was unser Vorgesetzer zur nächsten Urlaubsplanung sagt. Dieses Jahr ist ja zum Gluck schon durch. Danke für eure Antworten.


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