Murmeli87
Sehr geehrte Frau Bader, ich bräuchte mal Ihre Hilfe. Und zwar hab ich eine Tochter, die im April 2017 geboren wurde. Seither bin ich in Elternzeit und habe noch 18 Tage Resturlaub. Nun bin ich wieder schwanger und der Mutterschutz beginnt heute, also am 22.12.2018. Die alte Elternzeit wurde quasi beendet beim Arbeitgeber. Können Sie mir bitte sagen wie hoch der Urlaubsanspruch während der Mutterschutzfrist ist? Wie rechne ich das aus? Ich habe vorher in Teilzeit gearbeitet und 24 Tage Urlaub pro Jahr gehabt. Das wären ja 2 Tage pro Monat - wie ist das aber dann jetzt im Dezember? Darf der Arbeitgeber Tage kürzen? Er hat mir jetzt mitgeteilt, dass ich für Dezember 2018 nun 0,5 Tage bekomme - wie er aber da drauf kommt keine Ahnung? Müssten das nicht 2 Tage für Dezember 2018 sein? Vielen Dank für Ihre Hilfe Freundliche Grüße
Hallo, es ist ganz einfach: Sie haben für jeden Monat anteilig 1/12 Urlaub, indem Sie nicht vollständig in Elternzeit gewesen sind. Liebe Grüße NB
-Talia-
2 Tage sind richtig. Er darf nur kürzen für jeden Monat, den du komplett (also vom 1. bis zum 28./29./30./31.) in Elternzeit bist. Wenn du auch nur einen Tag im Mutterschutz bist, hast du vollen Urlaubsanspruch für den Monat.
mellomania
was heißt quasie beendet? hast du es schriftlich auf einen tag vor dem neuen mutterschutz aktiv beendet? oder gehst du davon aus, dass es von alleine läuft? das tut es nämlich NICHT
Murmeli87
Ich habe die Elternzeit schriftlich einen Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes gekündigt..
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