Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Urlaubsanspruch und elternzeit???? dringend

Frage: Urlaubsanspruch und elternzeit???? dringend

Mitglied inaktiv

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ich habe einen befristen( mündlichen) arbeitsvertrag bis 31.10.2003. gehe im mai in mutterschutz normal bis mitte august. wieviel urlaub steht mir zu???? muß ich die elternzeit noch einreichen wenn mein vertrag eh ausläuft wegen arbeitslosengeld??? ich verstehe das nicht. habe ich den vollen monat urlaubsanspruch??? mein jahresurlaub sind 32 tage bitte helfen sie mir


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Hallo, Man muss dabei folgendes unterscheiden: im Mutterschutz erhält man ganz normale Urlaubsansprüche, im EU keine. In dem Jahr, in dem man teilweise noch arbeitet /im Mutterschutz ist, hat man anteilig für die Monate Urlaubsanspruch, die ganz gearbeitet wurde- eine tageweise Abrechnung für den jeweiligen Monat gibt es also nicht. Anspruch besteht aber nach §17 Abs. 1 BErzGG nur auf volle Monate. Den Urlaub, der vor dem EU entsteht, darf man grundsätzlich nach dem EU nehmen. Vor dem EU nur dann, wenn er in dem Jahr angefallen ist. Bsp: Der Mutterschutz beginnt Mitte Dezember, dann hat man ja für das neue Jahr im Januar Urlaubsansprüche (1/12). Den kann man nicht im alten Jahr nehmen. Auszahlung ist nur bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses möglich, sonst muss man den Urlaub aufsparen. Dies alles ist geregelt im MuSchG und BerzGG. Gruß, NB


Mitglied inaktiv

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ich arbeite bis 6. mai habe mutterschutz bis 17.august. d.h. ich habe bis ende august urlaubsanspruch oder nur bis ende juli?? muß ich in EU wenn ich dann ende Okterber mich arbeitslos melde oder nicht. ich verstehe das nicht


Mitglied inaktiv

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Mir ists auch (noch :-)) etwas schleierhaft. Kann ich nach dem MuSch noch Urlaub nehmen, bevor ich in EU gehe? Bsp. an mir: MuSch wird wohl Ende November enden. Kann ich dann bis Ende Dez. Urlaub nehmen und dann erst in EU gehen? Viele Grüsse an alle Verwirrten


Mitglied inaktiv

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Jam, Du kannst theoretisch nach dem MuSchu erst mal in den Urlaub gehen und dann in EZ. Allerdings verlängert sich dann die Meldefrist für die EZ auf 8 Wochen, da sie nicht mehr direkt nach den MuSchu beginnt! Allerdings ist das halt immer auch ne Frage, ob der AG den Urlaub genehmigt... Viele Grüße Désirée


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