nagü
Sehr geehrte Fr. Bader verfällt mein Urlaubsanspruch durch mein Beschäftigungsverbot? Ich bin zur Zeit im Mutterschutz. Entbindungstermin voraussichtlich im Juni .Habe 8 Tage Resturlaub von 2013 und laut Arbeitgeber 27 Tage von 2014. Dies wären dann 35 tage Urlaub die ich haette nehmen koennen. Ich hatte die 35 tage direkt vor meinem Mutterschutz beantragt. Konnte diesen aber nicht nehmen weil ich vorher ein Berufsverbot vom Frauenart erhalten habe. Kann mein Arbeitgeber diesen Urlaub verfallen lassen? oder nicht gewähren? Ich möchte bei meinem Arbeitgeber in den nächsten Tagen einen Termin vereinbaren um ihm mitzuteilen das ich Elternzeit für 2Jahre nehmen möchte. Kann ich den Urlaub auch nach den 2 Jahren noch nehmen?
Hallo, da der Urlaub schon genehmigt war, ist er verfallen Liebe Grüße NB
luvi
Hallo, wenn der Urlaub schon genehmigt war, dann gilt er im BV als genommen. Wenn er noch nicht genehmigt war, bleibt Dir der Anspruch bis nach der Elternzeit erhalten. Spätestens im Folgejahr musst Du ihn nehmen. Luvi
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