Madonna
Sehr geehrte Frau Bader, Vor dem Mutterschutz war ich in Vollzeit beschäftigt. Ich konnte nicht allen Urlaub aufbrauchen, sodass ich aus dieses Zeit noch 19 Tage Resturlaub a jeweils 8 Stunden zur Verfügung habe. Jetzt arbeite ich wieder, allerdings nur Teilzeit. Steht mir nun bei den 19 Tage ein 8 Stündiger Urlaub zu oder ein 6 stündiger wie meine jetzige Arbeitszeit? Herzlichen Dank für die Beantwortung der Frage.
Hallo, Ihnen steht Urlaub bei VZ-Lohn zu. Oder Sie brechen ihn zeitlich runter. Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
So wie er erarbeitet wurde. Also je 8 Stunden.
Sternenschnuppe
Hast Du bedacht dass Du bis zum Ende des Mutterschutzes Urlaub erworben hast ? Deine 19 Tage wären auf 6 Stunden umgerechnet 25 Tage. Manche AG machen auch das wenn man fragt. Vorteil : Du hast mehr Tage zur Verfügung, was mit Kleinkind nie schlecht ist :-) Ansonsten kann man diese vollen Tage auch stehenlassen bis zum Ende der Elternzeit.
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