Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Urlaubsanspruch in 2. Elternzeit

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Urlaubsanspruch in 2. Elternzeit

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Sehr geehrte Frau Bader, während der Schwangerschaft mit dem ersten Kind hatte ich ein Beschäftigungsverbot. Bis zu dem Beschäftigungsverbot konnte ich noch keinen Jahresurlaub nehmen. Ich habe also noch einen gesamten Jahresurlaub sowie die Urlaubstage aus dem Mutterschutz nicht bekommen. Jetzt ist mein zweites Kind während der Elternzeit geboren. Ich habe wieder eine Elternzeit von drei Jahren angegeben. Bei Angabe der ersten Elternzeit habe ich schriftlich erhalten, dass die Gewährung des Resturlaubes nach der Elternzeit angerechnet und abgerechnet wird. Jetzt wurde mir mitgeteilt, dass durch die erneute Elternzeit keine Möglichkeit mehr auf Resturlaub an die Elternzeit besteht und der Urlaubsanspruch verwirkt ist. Eigentlich müßte jetzt doch eine Auszahlung erfolgen, oder? Mit freundlcihen Grüßen Birgit


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, man kann den Urlaub nach dem 2. EU nehmen, eine Auszahlung jedoch ist nicht vorgesehen. Gruß, NB


Mitglied inaktiv

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Hallo Birgit, da verwirkt sich gar nix! Der Urlaubsanspruch bleibt weiterhin bis nach dem letzten Tag der EZ stehen. So einfach ist das :-) Désirée P. S. Schreib zur Sicherheit zurück, daß Du dem Inhalt des Schreibens widersprichst und der Urlaubsanspruch so bestehen bleibt, bis Du wiederkommst! IANAL


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