Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Urlaubsanspruch im Mutterschutz

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Urlaubsanspruch im Mutterschutz

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Hallo Frau Bader, mein Mutterschutz geht vom 24.12.04 bis 01.04.2005. In anderen Foren habe ich gelesen, daß der Urlaubsanspruch 2005 auch vor dem Mutterschutz genommenwerden kann. Gibt es da Richtlinien ? Vielen Dank !


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, nein, der Ag muss nicht damit einverstanden sein. Urlaub kann man erst nehmen, wenn er angefallen ist. Der Urlaub für 2005 kann also erst in 2005 oder danach genommen werden. Gruß, NB


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Hallo ! Vorm Mutterschutz kann nur der Urlaub genommen werden der bis dahin angefallen ist ! Der Urlaub der im Mutterschutz anfällt kann erst nach dem Mutterschutz bzw nach der Elternzeit genommen werden ! LG Julia


Mitglied inaktiv

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Besser ist es so: Urlaub kann eigentlich nur in dem Jahr genommen werden, in dem er angefallen ist. Zur Not kann man ihn etwas in das darauf folgende jahr verschieben. Daraus ergibt sich: man kann den Urlaub nicht schon im Vorjahr nehmen, als nicht in 2004 den Urlaub von 2005. Daraus folgt: Urlaub aus dem Mutterschutz für 2005 kann nicht schon in 2004 genommen werden :-) Désirée IANAL!


Mitglied inaktiv

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Hallo, egal was das Gesetz sagt oder nicht: Letztendlich muß Dein AG zustimmen bzw. einverstanden sein. Ich hab meinen gesamten Urlaubsanspruch aus der Mutterschutzzeit vorher genommen und bin lückenlos in den Mutterschutz gegangen. Hab also nichts mehr für danach übrig gelassen! Mein Chef war damit einverstanden. Sprich mit ihm nachdem Du für Dich entschieden hast wie Du es gerne willst!


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