Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Urlaubsanspruch im Mutterschutz und in der Elternzeit

Frage: Urlaubsanspruch im Mutterschutz und in der Elternzeit

Bloeme

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Hallo Frau Bader, seit Tagen durchforste ich erfolglos das Internet und finde keine konkrete Antwort auf meine Frage. Ich hoffe, Sie können mir weiterhelfen. Mein Mutterschutz beginnt am 6.6.2019 und endet am 12.9.2019. Der Entbindungstermin ist der 18.7.2019. Ich möchte ein Jahr Elternzeit in Anspruch nehmen. Wieviele Urlaubstage stehen mir also 2019 zu? I.d.R. habe ich einen Jahresurlaubsanspruch von 30 Tagen. Wären es dann (30/12*9) Tage oder (30/12*7) Tage? Vielen Dank und herzliche Grüße.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, hätten Sie auf unserem Forum "Urlaub" in die Suchfunktion eingegeben, hätten Sie nicht lange suchen müssen. Sie haben Anspruch auf Urlaub für jeden Monat, den Sie nicht vollständig in EZ sind Liebe Grüße NB


Felica

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Wenn es bei den Daten bzw besser gesagt den Monaten bleibt, dann 9/12tel deines jahresurlaubes. Gekürzt wird für jeden Monat den du komplett in EZ bist.


desireekk

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Hallo, $ 17 BEEG sagt es doch recht deutlich? der AG kann für jeden Kalendermonat, in dem du VOLL in EZ bist den Jahresurlaub anteilig kürzen. Ziemlich wahrscheinlich ist bei deinen Daten, dass der erste VOLLE Monat EZ der Oktober ist. Nun darfst Du selbst rechnen :-) Gruss D


Bloeme

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Danke für eure Antworten :) Mich irritiert es nur, dass ja eben die 8 Wochen Mutterschutz nach Geburt der Elternzeit angerechnet werden. Zumindest wenn es um das Elterngeld geht. Deshalb wollte ich es genau wissen. Ich hatte schon vorsichtig bei unserer Personalabteilung nachgefragt wie viele Urlaubstage mir zustehen und man fing gleich an nur bis Juli zu rechnen. Aber das war noch keine offizielle Aussage. Die kommt dann nächste Woche und da will ich eben auch gut vorbereitet sein :)


Dojii

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Wie meine Vorrednerin schon sagte müsstest du 9/12 deines Urlaubs für 2019 behalten dürfen, da du erst am Oktober voll in Elternzeit bist und auch der Mutterschutz nach Geburt keine Verringerung des Urlaubsanspruches bewirkt.


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