Mitglied inaktiv
Hallo habe am 1.02.2008 entbunden (Frühgeburt),verlängerten Mutterschutz erhalten nach ewigen hin-und her mit dem Arbeitgeber und dann Elternzeit für 2Jahre beantragt also bis zum 31.01.2010. Nun zu meiner Frage in der ganzen Schwahgerschaft hatte ich nach mehrmaligen Arbeitsversuchen Beschäftigungsverbot vom Krankenhaus und Gyn-doc erhalten. Habe ich daher nach meinen Resturlaub?Da ich im Jahr 2007 aufgrund des Beschäftigungsverbotes ja keinen urlaub nehmen konnte und 2008 bis zum Mutterschutz ja ebenfalls nicht. Meine Firma(Altenpflegeheim) wird von einem anderen Träger übernommen und nun wurde mir gesagt mein Urlaub hätte sich aufgrund meiner Elternzeit aufgehoben und es würden keine Ansprüche meinerseits bestehen... Bitte dringend um Hilfe da ich den Übernahmevertrag bis morg 17Uhr wieder unterschrieben abgegeben haben muss. Vielen lieben Dank an alle die mir zudiesem Thema Ratschläge und Tipps geben können und ein ganz großes DANKE an Frau Bader und alle Berater dieses Forums !!!! Das ist wirklich eine ganz ganz große Hilfe Liebe Grüße Nicole und Baby Tim
Hallo, Auch im BV u im Mutterschutz sind Ansprüche erwachsen. Sie können den Urlaub bis im Jahr nach dem Ende der EZ nehmen. Das steht im BEEG. Liebe Grüsse, NB
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Hallo,
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