Hallo,
ich hoffe mal, dass mir wer helfen kann:
Ich erwarte mein erstes Kind und bin ab dem 01.01.2006 im Mutterschutz. Meine Tochter soll am 11.02.2006 zum ersten Mal die Sonne sehen. Der Mutterschutz würde somit am 08.04.2006 enden.
Meine Frage:
Steht mir für die Zeit vom 01.01. bis zum 08.04. Urlaub zu? Und wenn ja, wo ist das gesetzlich geregelt?
Vielen Dank im Voraus,
Liebe Grüße, Diana
Mitglied inaktiv - 02.11.2005, 19:12
Antwort auf:
Urlaubsanspruch für die Mutterschutzzeit?!
Hallo,
Sie haben einen Urlaubsanspruch bis zum Ende des Mutterschutzes (ganzer Monat), das ist im MuSchG geregelt.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 06.11.2005
Antwort auf:
Urlaubsanspruch für die Mutterschutzzeit?!
Du gehst nach dem MuSchu in EZ?
Dann gilt: Du hast vollen Urlaubsanspruch von Jan-inkl. kompkletten April 2006.
Wenn es der AG nicht glaubt:
MuSchuG und
§17BErzGG:
Nur für VOLLE Monate EZ darf der Jahresurlaub gekürzt werden. Bei Dir also dann ab Mai.
Viele Grüße
Désirée
Mitglied inaktiv - 03.11.2005, 12:08
Antwort auf:
Urlaubsanspruch für die Mutterschutzzeit?!
Hallo Désirée,
ja, ich gehe nach dem Mutterschutz in Erziehungsurlaub!
Dir erstmal vielen vielen Dank - du hast mich nen ganzes Stück weitergebracht.
Liebe Grüße, Diana & Nele-Marie inside
Mitglied inaktiv - 03.11.2005, 13:37