Beetly
Sehr geehrte Frau Bader, ich wurde in der Elternzeit von Baby 1 wieder schwanger. Ich habe meiner Chefin einen Brief geschrieben, dass ich meine Elternzeit zum 30.05.2017 unterbreche und am 31.05.2017 in den Mutterschutz von Baby 2 gehe. Am 18.07.2017 kam mein Sohn dann zur Welt. Der Mutterschutz ging somit bis einschließlich 12.09.2017, anschließen bin ich bis zum 17.09.2018 in Elternzeit gegangen. Jetzt werde ich mit meiner Chefin einen Aufhebungsvertrag schließen. Habe ich noch eine Urlaubsanspruch für die Zeit des 2ten Mutterschutzes, den ich mir auszahlen lassen kann? Mir wurde gesagt bei einem Jahresurlaub von 25 Tagen wären das noch 7 Tage!? Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen. Mit freundlichen Grüßen Beetly
Hallo, SIe haben Anspruch auf Urlaub für jeden Monat anteilig, in dem Sie nicht vollständig in Ez gewesen sind, auch im Mutterschutz. Liebe Grüße NB
mellomania
ja. wenn du die erste elternzeit auf einen tag vor dem neuen mutterschutz beendet hast, dann entsteht im mutterschutz neuer urlaubsanspruch den du dir auszahlen lassen kannst, wenn das arbeitsverhältnis endet
-Talia-
Du erwirbst Urlaubsanspruch für jeden Monat, den du nicht komplett in EZ bist, also sogar noch für den Mai bis einschließlich September. Das sind dann 5 Monate und damit sogar 10 Urlaubstage (eigentlich 10,4; ich glaube aber die 0,4 werden abgerundet???). Wie die auf 7 kommen, ist mir ein Rätsel.
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