Hallo ich habe folgende Frage: Mein voraussichtlicher Entbindungstermin ist am 16.08 - der Mutterschutz beginnt dememtsprechend Anfang Juli. Wieviel Anspruch auf Urlaub habe ich in diesem Jahr? Die vollen 30 Tage oder nur jeweils anteilig die Tage/pro Monat bis zum Ablauf der Mutterschutz-Zeit? Vielen Dank und freundliche Grüße Maria
Mitglied inaktiv - 06.01.2004, 19:10
Antwort auf:
Urlaubsanspruch bis zum Beginn der Mutterschutzzeit
Hallo,
Man muss dabei folgendes unterscheiden:
im Mutterschutz erhält man ganz normale Urlaubsansprüche, im EU keine. Wenn man vor dem Mutterschutz krank war oder ein BV hatte, hat man auch Urlaubsansprüche.
In dem Jahr, in dem man teilweise noch arbeitet /im Mutterschutz ist, hat man anteilig für die Monate Urlaubsanspruch, die ganz gearbeitet wurde- eine tageweise Abrechnung für den jeweiligen Monat gibt es also nicht.
Anspruch besteht aber nach §17 Abs. 1 BErzGG nur auf volle Monate.
Den Urlaub, der vor dem EU entsteht, darf man grundsätzlich nach dem EU nehmen.
Vor dem EU nur dann, wenn er in dem Jahr angefallen ist.
Bsp: Der Mutterschutz beginnt Mitte Dezember, dann hat man ja für das neue Jahr im Januar Urlaubsansprüche (1/12). Den kann man nicht im alten Jahr nehmen.
Auszahlung ist nur bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses möglich, sonst muss man den Urlaub aufsparen.
Dies alles ist geregelt im MuSchG und BerzGG.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 07.01.2004
Antwort auf:
Urlaubsanspruch bis zum Beginn der Mutterschutzzeit
Für jeden VOLLEN Monat Elternzeit, kann der AG den Urlaubsanspruch kürzen.
So wie es aussieht, hast Du für den Oktober also noch VOLLEN Urlaubsanspruch, da es kein VOLLER Monat EZ ist.
Viele Grüße
Désirée
Mitglied inaktiv - 06.01.2004, 22:06