Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Urlaubsanspruch aus der Mutterschutzzeit

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Urlaubsanspruch aus der Mutterschutzzeit

Mitglied inaktiv

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Hallo Frau Bader, ich habe gerade meine Elternzeit beendet und arbeite nun wieder. Eigentlich war ich der Meinung, den Urlaubsanspruch aus der Mutterschutzzeit (April-Juni 2001) nun angerechnet zu bekommen. Mein AG aber hat einen Gesetzestext aus 2002 wo steht, daß nun die Rechtsunsicherheit eben dieser Frage beseitigt ist. Daraus schließt er, daß 2001 diese Rechtsunsicherheit bestand, mir also in dieser Zeit kein Urlaubsanspruch erwachsen ist. Watt denn nu ? Verwirrte Grüße, Jenny


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Man muss folgendes unterscheiden: im Mutterschutz erhält man ganz normale Urlaubsansprüche, im EU keine. In dem Jahr, in dem man teilweise noch arbeitet /im Mutterschutz ist, hat man anteilig für die Monate Urlaubsanspruch, die ganz gearbeitet wurde- eine tageweise Abrechnung für den jeweiligen Monat gibt es also nicht. Anspruch besteht aber nach §17 Abs. 1 BErzGG nur auf volle Monate. Den Urlaub, der vor dem EU entsteht, darf man grundsätzlich nach dem EU nehmen. Vor dem EU nur dann, wenn er in dem Jahr angefallen ist. Bsp: Der Mutterschutz beginnt Mitte Dezember, dann hat man ja für das neue Jahr im Januar Urlaubsansprüche (1/12). Den kann man nicht im alten Jahr nehmen. Auszahlung ist nur bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses möglich, sonst muss man den Urlaub aufsparen. Dies alles ist geregelt im MuSchG und BerzGG. Gruß, NB


Mitglied inaktiv

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Liebe Nici, ich weiß, daß man einen Anspruch hat, es geht mir auch nicht um den EU, bzw. Elternzeit. Sondern wirklich um den Mutterschutz. Das waren drei Monate im schönen Jahre 2001. Das will mein AG mir aber jetzt nicht anrechnen. Und zwar hat es ja wohl 2002 eine Änderung des MuschG gegeben. Da hat er Erläuterungen, das nun auch die Rechtsunsicherheit den Urlaubsanspruch im Mtterschutz betreffend, beseitigt sei. Daraus folgert er: es bestand also 2001 Rechtsunsicherheit, sprich ich muß keinen Urlaub gewähren. Grüße, Jenny


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, gesetzl. geergelt war es nicht, galt aber allgemein trotzdem. Setzen Sie sich mal mit dem Gewerbeaufsichtsamt in Verbindung, vielleicht kann man Ihnen da weiter helfen. Gruß, NB


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