anny.
Hallo Fr. Bader, Ich bin seit Februar letzten Jahres in Beschäftigungsverbot, habe meinen Sohn am 10.09.2011 entbunden und bin dann für ein Jahr in Elternzeit gegangen. Sprich : ich müsste also am 10.09.2012 wieder anfangen zu arbeiten. Wie ist das mit dem Urlaub vor der Elternzeit? Mein AG sagt ich hätte keinen Anspruch drauf? Ich wäre um eine schnelle Antwort sehr dankbar. Mit freundlichem Gruß ANNY
Hallo, Sie können den Urlaub in dem Jahr nehmen, in dem die Elternzeit endet und im Folgejahr. Liebe Grüße, NB
Mitglied inaktiv
Hallo Anny, da liegt Dein AG definitiv NICHT richtig. Du hast Anspruch auf den Urlaub sowohl in der Zeit als Du im BV warst als auch noch aus der Zeit als Du im Mutterschutz warst - und dabei auch noch jeder angefangener Monat (also nur keinen Urlaub für Monate die Du komplett in EZ warst). Wenn Dein Kind keine Frühgeburt war, dann warst Du demnach bis 04.11.2011 in Mutterschutz und hast deshalb Anspruch auf 11/12 der Urlaubstage aus 2011. Und dieser Urlaub darf, so Du ein Jahr EZ genommen hast, bis Ende 2013 NICHT verfallen!!!! Rechtsgrundlage: §17 MuSchG LG Sabine
peekaboo
Du hast sogar Urlaubstage "gesammelt" während des Beschäftigungsverbotes so weit ich weiß. LG Peeka
anny.
Und ab der Elternzeit darf jeweils pro voller Monat 1/12 gekürzt werden richtig? Wieviel wäre das dann wenn ich 30 Urlaubstage habe und ab 10.9. dann wieder arbeiten gehe? Weiss einer auch zufällig wie das dann mit dem Weihnachtsgeld geregelt ist? Habe letztes Jahr gar keine erhalten, obwohl ich bis november in mutterschutz war und habe ich dieses jahr den vollen anspruch?
peekaboo
20 Tage Urlaub gehabt hast, dann kanns du diese im Anschluss an die EZ nehmen... X-mas Geld... Was. Steht im Arbeitsvertrag?
Nicole30
Hallo, ich hatte auch von Februar 2011 ein beschaftigungsverbot und meine Maus kam am 3.9.11 Elternzeit geht bei mir also bis 3.9.12. Hatte bei meiner Firma nachgefragt wegen Urlaub. Hab noch 14 Tage Resturlaub! Und dann kommt ja neuer Urlaub von September bis Dezember dazu. Wie das mit Weihnachtsgeld aussieht weiß ich auch nich. Würde mich auch interessieren.
anny.
Ja bei mir steht lediglich das es eine freiwillige leistung ist, mehr nicht. Ich möchte halt nur wissen ob ich anteilig x-mas geld bekomme oder komplett. Ich bin ja schliesslich weiter dort beschäftigt, trotz elternzeit.
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