Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Urlaubsanspruch bei befristeten Arbeitsvertrag

Frage: Urlaubsanspruch bei befristeten Arbeitsvertrag

Surematu

Beitrag melden

Hallo, nachdem ich schon aufschlussreiche Antworten nach meiner ersten Frage erhalten habe, stellt sich mir nur noch die Frage, wie es mit dem auszahlen des Urlaubsanspruches ist. Aus dem letzten Jahr stehen mir noch 4 Tage zu und bis zum auslaufen meines Arbeitsvertrags knapp 14 Tage. Kann ich mir diesen auszahlen lassen am Ende des Beschäftigungsverhältnisses oder wie wird das geregelt? Ich danke schon mal im voraus für die Antworten.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, ja, das wird am Ende des Vertrages ausgezahlt. Einmalzahlunegn sind nicht relevant f das EG. Deshalb darauf achten, dass da Urlaub drauf steht, nicht etwa Lohn Liebe Grüße NB


Sternenschnuppe

Beitrag melden

Ja. Die müssen ausgezahlt werden. Darauf achten, dass sie als Einmalzahlung deklariert sind, sonst wird es aufs Elterngeld angerechnet.


Surematu

Beitrag melden

Also kann ich mir den Betrag zum Ende Juni auszahlen lassen oder jetzt schon?


Sternenschnuppe

Beitrag melden

Wenn der Vertrag endet wird das abgewickelt.


Surematu

Beitrag melden

Danke Sternschnuppe :)


Sternenschnuppe

Beitrag melden

Achso. Du bist ja schon im Mutterschutz, der Urlaub steht. Du kannst den AG fragen ob er ihn eher auszahlt. Verpflichtet ist er aber erst nach Ende des Vertrages. Mein damaliger AG hat es mir in der Elternzeit ausgezahlt.


Surematu

Beitrag melden

Ja, bin seit 12.01. im Mutterschutz. Ich kann ja mein Glück mal probieren.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Ich bin in der 24. SSW. Mein Arbeitsvertrag laüft am 31.07.04 aus und soweit wie ich schon mitbekommen habe, werden einige von uns Kolleginnen dann sicherlich nicht mehr gebraucht.Seit Anfang März hat mein Arzt mir ein Beschäftigungsverbot erteilt, da mein Blutdruck immer sehr hoch ist. Ich habe jetzt aber noch 4 Tage Urlaub vom Vorjahr.Und habe ic ...

Ich bin in der 24. SSW. Mein Arbeitsvertrag laüft am 31.07.04 aus und soweit wie ich schon mitbekommen habe, werden einige von uns Kolleginnen dann sicherlich nicht mehr gebraucht.Seit Anfang März hat mein Arzt mir ein Beschäftigungsverbot erteilt, da mein Blutdruck immer sehr hoch ist. Ich habe jetzt aber noch 4 Tage Urlaub vom Vorjahr.Und habe ic ...

Ich bin in der 24. SSW. Mein Arbeitsvertrag laüft am 31.07.04 aus und soweit wie ich schon mitbekommen habe, werden einige von uns Kolleginnen dann sicherlich nicht mehr gebraucht.Seit Anfang März hat mein Arzt mir ein Beschäftigungsverbot erteilt, da mein Blutdruck immer sehr hoch ist. Ich habe jetzt aber noch 4 Tage Urlaub vom Vorjahr.Und habe ic ...

Hallo, ich habe eine Frage. Ich konnte aufgrund des Beschäftigungsverbotes, meine restlichen 3 Wochen Urlaub nicht bis zum Mutterschutz nehmen. Da ich jedoch einen befristeten Arbeitsvertrag habe, der am 16.01.13 ausgelaufen ist, kann ich meinen Urlaub ja nicht mehr nehmen. Jetzt ist die Frage, verfällt der Urlaub oder muss mein Arbeitgeber mir di ...

Hallo,  Seit über 6 Jahren arbeite ich bei einer Genossenschaftsbank. Ich habe laut dem Tarifvertrag das Recht 3 1/2 Jahre Elternzeit zu nehmen. Außerdem möchte ich nach der Elternzeit nur noch 20 Stunden in der Woche arbeiten und nicht mehr Vollzeit. Muss ich einen neuen Arbeitsvertrag unterschreiben oder reicht ein Ergänzungsvertrag?

Sehr geehrte Frau Bader, Ich wende mich an Sie mit einer Frage zur Urlaubsregelung im Anschluss an meine Elternzeit, die Ende September dieses Jahres ausläuft. Im Jahr 2024 habe ich lediglich 5 Urlaubstage nehmen können, bevor ich aufgrund schwangerschaftsbedingter Erkrankung durchgehend krankgeschrieben wurde. Ein weiterer Urlaubsabbau war ...

Ich brauche Ihren Rat. Ich war in der Elternzeit, und als ich zurückkam, war nichts so, wie ich es mir vorgestellt hatte. Ich arbeite als Filialleiterin in München und beim dem Gespräch nach mein Elternzeit mit mein Arbeitgeber wurde mir gesagt, dass ich zwar einen eigenen Titel als Filialleiterin habe, aber nicht die gleichen Verpflichtungen wie ...

Hallo Frau Bader, ich hätte eine kurze Nachfrage. Ich hatte in Absprache mit dem Arbeitgeber nicht meinen vollen restlichen Urlaub vor dem Mutterschutz und Elternzeit genommen, da noch sehr viel Arbeit anstand und ich das als entgegenkommen vorgeschlagen hatte. Mir wurden dann gesagt, dass ich den Resturlaub direkt im Anschluss an meine E ...

Hallo Frau Bader, ich wollte mal Nachfragen wie das mit der Bezahlung ist, wenn man Resturlaub von der Anstellung vor der Elternzeit dann nach der Elternzeit in Vollzeit nimmt/einlöst. Werde ich dann mit dem Gehalt vor der Elternzeit bezahlt oder mit dem Gehalt der nach der Elternzeit zu dem Zeitpunkt gilt. Es ergab sich aufgrund von Inflation ...

Hallo Frau Bader, mein AG hat mir folgenden Nachtrag zum Arbeitsvertrag in Elternzeit zukommen lassen. Kann ich das so unterschreiben damit danach mein alter Arbeitsvertrag wieder gilt?   wird folgender Nachtrag zum Arbeitsvertrag geschlossen: Der Arbeitsvertrag wird in der Elternzeit wie folgt geändert: Die Vereinbarung gilt für die Da ...