Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Urlaubsanspruch bei befristeten Arbeitsvertrag

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Urlaubsanspruch bei befristeten Arbeitsvertrag

Surematu

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Hallo, nachdem ich schon aufschlussreiche Antworten nach meiner ersten Frage erhalten habe, stellt sich mir nur noch die Frage, wie es mit dem auszahlen des Urlaubsanspruches ist. Aus dem letzten Jahr stehen mir noch 4 Tage zu und bis zum auslaufen meines Arbeitsvertrags knapp 14 Tage. Kann ich mir diesen auszahlen lassen am Ende des Beschäftigungsverhältnisses oder wie wird das geregelt? Ich danke schon mal im voraus für die Antworten.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, ja, das wird am Ende des Vertrages ausgezahlt. Einmalzahlunegn sind nicht relevant f das EG. Deshalb darauf achten, dass da Urlaub drauf steht, nicht etwa Lohn Liebe Grüße NB


Sternenschnuppe

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Ja. Die müssen ausgezahlt werden. Darauf achten, dass sie als Einmalzahlung deklariert sind, sonst wird es aufs Elterngeld angerechnet.


Surematu

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Also kann ich mir den Betrag zum Ende Juni auszahlen lassen oder jetzt schon?


Sternenschnuppe

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Wenn der Vertrag endet wird das abgewickelt.


Surematu

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Danke Sternschnuppe :)


Sternenschnuppe

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Achso. Du bist ja schon im Mutterschutz, der Urlaub steht. Du kannst den AG fragen ob er ihn eher auszahlt. Verpflichtet ist er aber erst nach Ende des Vertrages. Mein damaliger AG hat es mir in der Elternzeit ausgezahlt.


Surematu

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Ja, bin seit 12.01. im Mutterschutz. Ich kann ja mein Glück mal probieren.


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