Urlaubsanspruch bei Schwangerschaft -befristeter Arbeitsvertrag

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Urlaubsanspruch bei Schwangerschaft -befristeter Arbeitsvertrag

Ich bin in der 24. SSW. Mein Arbeitsvertrag laüft am 31.07.04 aus und soweit wie ich schon mitbekommen habe, werden einige von uns Kolleginnen dann sicherlich nicht mehr gebraucht.Seit Anfang März hat mein Arzt mir ein Beschäftigungsverbot erteilt, da mein Blutdruck immer sehr hoch ist. Ich habe jetzt aber noch 4 Tage Urlaub vom Vorjahr.Und habe ich Anpruch auf neuen Urlaub von diesem Jahr, auch wenn ich nicht mehr abreiten gehe? Mein Arbeitgeber teilte mir mit, dass ich keinen Anspruch auf Bezahlung der Urlaubstage habe! Stimmt das so?

Mitglied inaktiv - 22.04.2004, 15:08



Antwort auf: Urlaubsanspruch bei Schwangerschaft -befristeter Arbeitsvertrag

Hallo, Man muss dabei folgendes unterscheiden: im Mutterschutz erhält man ganz normale Urlaubsansprüche, im EU keine. Wenn man vor dem Mutterschutz krank war oder ein BV hatte, hat man auch Urlaubsansprüche. In dem Jahr, in dem man teilweise noch arbeitet /im Mutterschutz ist, hat man anteilig für die Monate Urlaubsanspruch, die ganz gearbeitet wurde- eine tageweise Abrechnung für den jeweiligen Monat gibt es also nicht. Anspruch besteht aber nach §17 Abs. 1 BErzGG nur auf volle Monate. Den Urlaub, der vor dem EU entsteht, darf man grundsätzlich nach dem EU nehmen. Vor dem EU nur dann, wenn er in dem Jahr angefallen ist. Bsp: Der Mutterschutz beginnt Mitte Dezember, dann hat man ja für das neue Jahr im Januar Urlaubsansprüche (1/12). Den kann man nicht im alten Jahr nehmen. Auszahlung ist nur bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses möglich, sonst muss man den Urlaub aufsparen. Dies alles ist geregelt im MuSchG und BerzGG. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 23.04.2004



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