Mitglied inaktiv
Und zwar läuft mein Vertrag diesen Monat aus und ich bin in der der 9.Woche schwanger. Jetzt hab ich mich bei verschiedenen Leuten erkundigt (auch beim Bundesminsiterium für Arbeit). Und alle haben mir gesagt das ich noch nichts sagen muss. Es ist natürlich meine Entscheidung. Ich habe vor erst meinen neuen Vertrag zu unterschreiben und es dann ein paar Wochen später zu sagen. Von wg ich hätte es erst jetzt gemerkt wenn mich jemand fragt warum ich erst jetzt damit ankäme. Weil es kann doch theoretisch gar nicht nachgewiesen werden ob ich es schon vorher wusste oder nicht. Über den Mutterpass indem ja drinsteht ab wann ich es wusste verfüge ich ganz allein und darf auch demnach entscheiden wer Einsicht hat und wer nicht. Oder könnte es doch irgendwie ans Licht kommen das ich es schon vorher wussste weil dann is der Ärger vorprogrammiert? Werde mich gleich noch bei Dr.Bluni erkundigen wie des mit der Schweigepflicht des Arztes ist. Hoffe sie können mir einen Rat geben Mäusschen (9.SSW)
HAllo, es ist Ihnen gestzlich erlaubt, die SS zu verschweigen. GRuß, NB
Mitglied inaktiv
Danke danke danke Mir kann aber auch keiner was wollen oder? Danke ihnen *schmatz* Mäusschen
Mitglied inaktiv
Wollte nur noch anschließend an Frau Bader eines sagen. Ich war gerade im Gerichtsstreit wegen dem selben Thema. Du bist nicht verpflichtet zu sagen, dass Du schwanger bist. Wenn Dein Chef Dich aber bei Vertragsabschluss fragt, musst Du die Wahrheit sagen!!! Daraus kann er Dir sonst auch ein Strick drehen, wenn Du lügst. Ich spreche aus Erfahrung.
Mitglied inaktiv
Aha is jan Ding Und wie isses bei dir ausgegangen? Aber die dürfen doch sone Frage gar net stellen :-( Naja werds schon irgendwie schaffen Meld dich ma wieder Bye Mäusschen
Mitglied inaktiv
Also ich habe den Gerichtsstreit gewonnen.(nach 5 monatigen Streit)Mein Arbeitgeber hatte mir erglistige Täuschung vorgeworfen. Übrigens hatte er mich auch nicht gefragt. Machen die meisten ja eigentlich nicht. Der Wortlaut meiner Anwältin lautete: Eine Vorraussetzung einer arglistigen Täuschung ist nicht gegeben: Weder wurde eine rechtmäßig gestellte Frage falsch beantwortet noch war meine Mandantin treu und Glauben verpflichtet, eine Tatsache auch ungefragt zu óffenbaren. Also wenn er Dich fragt, kann er dir glaub ich solche arglistige Täuschung vorwerfen. Aber Mal ehrlich: Welcher Chef denkt schon daran??? Gott sei Dank sind nicht alle Chefs so sch... wie unsere. Berichte aber Mal wie Deiner sich so anstellt, wenn Du ihm das sagst. Und ob er überhaupt gefragt hat.. Wenn nicht kann Dir nix passieren. Lisa
Hallo, das ist aber lieb. Höre ich gerne. Was Lisa schreibt, wundert mich. Ich mache ja viel Arbeitsrecht und habe es anders gelernt. Auch der Kommentar gibt mir recht. Verbotene Fragen darf man falsch beantworten. Eine AUsnhamen gilt nur bei Berufen, wo man sofort nicht mehr arbeiten kann (Chmiekonzern etc.) Schauen Sie mal unter http://ruessmann.jura.uni-sb.de/bvr2001/Vorlesung/arglist.htm Gruß, NB
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