Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Urlaubsanspruch 400€-Job

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Urlaubsanspruch 400€-Job

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Hallo Frau Bader, ich bin seit August 2009 in meinem 400€ Job und habe bisher keinen Urlaub bekommen. 1) Ist der "alte" Urlaub automatisch verfallen? 2) Oder kann ich den Urlaub komplett zusammen vor Beginn des Mutterschutzes nehmen? 3) Und ist mein AG verpflichtet, den Urlaub auch zu bezahlen? (Üblich in dem Betrieb ist es, vor- und nachzuarbeiten.) Einen schriftlichen Arbeitsvertrag gibt es übrigens nicht. Vielen Dank!!!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1. Ja - was steht denn im Vertrag? 2. Wenn der AG zustimmt, ja 3. Ausbezahlen? Nein, das schließt der Gesetzgeber ausdrücklich aus Liebe Grüsse, NB


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da du keinen schriftlichen vertrag hast, kannst du dir wahrscheinlich bezüglich aller 3 punkte nicht ganz so große hoffnungen machen...


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http://www.minijob-zentrale.de/nn_10788/DE/2__AG/8__arbeitsrecht/3__Erholungsurlaub/Erholungsurlaub.html


Mitglied inaktiv

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Es gibt keinen schriftlichen Vertrag. Mein Arbeitgeber ist mehr als geizig und stellt sich selbst bei Zahlungen quer, zu denen er eigentlich verpflichtet wäre. Wenn also die übliche Sache ist, dass alter Urlaub verfällt, dann werd ich keine Chance auf eine Großzügigkeit haben. Was wäre denn, wenn der AG nicht zustimmt, dass ich meinen Urlaub vorher nehme?


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