Nocoli
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe am 03.03.2013 Geburtstermin. Aus 2012 stehen mir noch 25 Tage Urlaub zu. Kann ich diesen nach dem Mutterschutz, also vom 28.04.-31.05.13 nehmen? Ich würde dann erst zum 03.06.13 mit der Elternzeit starten und noch einen Monat länger Gehalt beziehen. Als Gegenargument kommen immer die 14 Lebensmonate ... Da mein Partner und ich planen, mindestens einen Monat gemeinsam zu Haus zu bleiben, dürfte das doch kein Problem sein, oder? Dachte es mir so: Juni gemeinsam Elternzeit, dann ich 9 Monate (Juli-März; Elternzeit abzügl. gemeinsamer Monat abzügl. 2 Monate Mutterschutz) +er dann noch einen Monat (April). Dann landen wir genau bei 14 Lebensmonaten ;-) Passt das so oder gibt es etwas, was ich noch berücksichtigen muss? Beste Grüße N.
Hallo, 1. Um Elterngeld zu beziehen, muss man mindestens zwei Monate beantragen 2. Wenn Sie nach dem Mutterschutzurlaub nehmen, verschenken Sie Elterngeld. Liebe Grüße, NB
Mitglied inaktiv
Dein Mann muß mind. 2 Monate daheim bleiben, weniger geht nicht. Zudem, warum nicht den Urlaub nach dem Bezug des Elterngeldes nehmen - er verfällt ja nicht.
Lina_100
Das funktioniert nicht, da die EZ für die EG Berechnung immer die 14 Monate unmittelbar nach der Geburt betrifft. EG wird maximal für die Lebensmonate 1 - 14 gezahlt. MuSchG wird angerechnet, ebenso jedes andere Teilzeiteinkommen (TZ in EZ nur bis 30 Stunden/Woche zulässig).
Sternenschnuppe
Damit verschenkst Du bares Geld. Und wie die Vorschreiberinnen auch sagen geht das so nicht. Mein Rat : Vor den Mutterschutz hängen, in der Elternzeit nach dem Elterngeld auszahlen lassen oder nach der Elternzeit dann regulär nehmen.
SumSum076
Ich würde da nochmal bei der Elterngeldstelle nachfragen! Denn Sinn könnte es nur machen, wenn du damit einen kompletten Lebensmonat überbrücken kannst. Gehts du mit deinem Urlaub über einen Lebensmonat hinaus, wird dein Einkommen für diesen Monat (Urlaubslohn) auf das Elterngeld angerechnet! Auf jeden Fall aber wird der Urlaub auf die Elternzeit angerechnet, man kann damit also nicht länger in Elternzeit sein. Gruß Sabine
Nocoli
@ SumSum076: Vielen Dank für deine Antwort. Leider die einzig brauchbare hier. Die Tage reichen, um einen Monat damit zu überbrücken. @ Danyshope: Ja, er wird auch zwei Monate nehmen, wie in meinem Post steht: einen Monat mit mir gemeinsam: Juni 2013 + einen allein: April 2014. @ Lina_100: Ja, das mit den 14 Monaten habe ich berücksichtigt, steht auch in meiner message: wir nehmen einen Monat gemeinsam, der gleicht dann meinen Urlaubsmonat aus. @ Sternenschnuppe: Danke für die Antwort, aber das wollte ich nicht wissen. Vorteile, die ich sehe, höheres Weihnachtsgeld: November 2013, höhere Jahresabschlussvergütung: März 2014, berechnet sich beides nach den Monaten, die ich "im Job" bin. Wobei mir einfällt, werden diese "Einkünfte" gegen das Elterngeld gerechnet? Vielleicht können Sie, Frau Bader, meine beiden Fragen (Frage 1: funktioniert es so, wie von mir gedacht, Frage 2:Gegenrechnung) beantworten. Sie nehmen ja als Expertin an dem Forum teil ...
Lina_100
Zwei Anmerkungen: Zwei (Lebens-)Monate ab dem 03.03. wären mit Ablauf des 02.05. und nicht des 02.06. zuende. Monate in denen Mutterschutzgeld bezogen wird gelten nach § 4 Abs. 3 S. 2 BEEG als Elterngeldbezug, sie werden also in jedem Fall angerechnet (egal wer in diesen Monaten EZ nimmt) Daher funktioniert es nicht so wie Sie es sich vorstellen.
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