Habe folgende Frage: Ich habe am 1.3.2002 ein neues Arbeitsverhältnis angefangen und bin jetzt schwanger, was ich meinem Arbeitgeber auch gleich mitgeteilt habe. Mein Mutterschutz beginnt am 22.10.2002. Für dieses Jahr stehen mir insgesamt 5 Wochen Urlaub zu, die ich gerne komplett vor dem Mutterschutz nehmen würde. Kann mein Arbeitgeber mir das verbieten bzw. untersagen ? Da ich bis August ja noch Probezeit habe und in dieser keinen Urlaub nehmen darf (lt. Vertrag) kann ich ja theoretisch erst im September Urlaub nehmen. Allerdings steht auch im Arbeitsvertrag, da nicht länger als 3 Wochen am Stück betriebsbedigt Urlaub zu nehmen ist. Gilt dies auch für meinen Fall oder kann ich die 5 Wochen doch am Stück nehmen ?? Danke für Ihre Antwort.