ExtraExtra
Guten Tag, unser Entbindungstermin ist der 15.08.2019. Wir planen die Kinderbetreuung wie folgt: Ich nehme den normalen Mutterschutz bis 15.10.2019 und bleibe dann noch bis einschließlich Dezember 2019 in Elternzeit. Ab Januar arbeite ich wieder Vollzeit und mein Mann geht von Januar bis einschl. April 2020 in Elternzeit und ab Mai 2020 arbeiten wir beide wieder Vollzeit (Kind geht in die Ganztagsbetreuung). Ich habe 30 Tage Urlaub im Jahr und würde gern ein Teil des Urlaubs statt der Elternzeit nutzen. Kann ich den Urlaub problemlos zwischen Mutterschutz und Elternzeit einbauen oder nach der Elternzeit nehmen, also statt den Dezember das Elterngeld zu beziehen, meine Lohnfortzahlung bei Urlaub zu erhalten? Hintergrund der Frage: Wir verdienen beide ganz gut, aus diesem Grund würde es finanziell für uns besser sein das Urlaubsgeld zu beziehen anstatt des Elterngeldes. Uns geht es dabei nicht darum, das maximale Geld vom Staat zu beziehen. Ganlieben Gruß Lena
Hallo, das ist möglich, Sie verschenken dann eben Elterngeld. Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Nach der Elternzeit geht der Urlaub auf jeden Fall. Bitte bedenke, dass mit einem kleinen Kind sehr oft außer der Reihe was sein kann. Krankheitstage über den erstattungsfähigen Anspruch hinaus, Schließtage in der Einrichtung, Eingewöhnungszeit. Ich würde mir den Urlaub als Reserve aufbehalten, einfach um Spielraum zu haben.
mellomania
den urlaub nach dem Mutterschutz vor der Elternzeit nehmen wäre blöd. da du dann keine Elterngeld bekommst. DANACH nehmen wäre besser. sofern der AG damit einverstanden ist aber das kind mit 9 Monaten in die Gantgagsbetreuung??? müsst ihr wissen aber nur wegen dem Geld das ihr dann weniger habt? oder was sind eure Gründe? finde ich fürs Kind hart!!
cube
Dass du den Urlaub besser nach der EZ nimmst, wurde ja schon gesagt. Aber auch ich würde darauf hinweisen, den Urlaub lieber zu sparen für die Eingewöhnung. Euer Kind ist sehr jung - da würde ich durchaus damit rechnen, dass die Eingewöhnung nicht in 14 Tagen abgefrühstückt ist. Euer Baby muss ja nur mal erkältet sein und schon ist eine Woche Eingewöhnung rum, ohne das es überhaupt in der Krippe (?) war. Abgesehen davon, dass 8/9 Monate einfach früh ist und euer Baby sich voraussichtlich nicht mit Freuden von euch trennen wollen wird.
HeyDu!
Aus Erfahrung kann ich Dir sagen eine Eingewöhnung im ersten Lebensjahr funktioniert problemloser wie mit 3 Jahren :-) Ihr kennt Euch, ihr erzieht Euer Kind. Ihr werdet also für Euch schon den richtigen Weg wählen. Lasst Euch nicht beirren. Dein Urlaub würde bei Eurem aktuellen Plan erst am 01.01.2021 verfallen... Urlaubstage entspannen tatsächlich oft diverse Situationen. Ich würde auch nicht alle Tage verbrauchen. Entscheide selbst, schließlich trägst Du auch allein die Konsequenzen :-)
Felica
Urlaub nach Mutterschutz geht nur wenn du dann den kompletten Lebensmonat mit dem Urlaub überbrücken kannst. Den um EG zu bekommen, muss man in dem kompletten Lebensmonat die Voraussetzungen erfüllen, nimmst du Urlaub würde der wie VZ gewertete werden, damit wäre der Monat EG nicht erfüllt. Also blöde Idee bei nur 30 Tagen Jahresurlaub, damit schaffst du es nicht den ganzen Monat abzudecken. Nimm lieber EG ab Geburt, Mutterschutzgeld wird dann mit dem EG verrechnet und dann den Urlaub nach der EZ. Zumal ihr es euch gerade sehr leicht ausmalt mit Kinderbetreuung und beide wieder VZ. Setzt voraus das das auch alles so klappt wie geplant und vor allen das diese riesen ungewissen Komponente Kind da auch mitmacht. Wäre nicht das erste Kind was da quer schießt. Davon ab hättest du ab Januar keinen Kündigungsschutz mehr und auch kein Anrecht darauf die EZ zu verlängern wenn es nicht so klappt. Was viele auch vergessen, gerade der erste Winten in der Betreuung ist geprägt vom vielen Krankentagen, habt ihr da schon eine Lösung, sofern ihr überhaupt zu dem Zeitpunkt einen Platz bekommt was mehr wie ungewiss ist?
HeyDu!
Sie schreibt der Urlaub entstand in Vollzeit, ggf. hat sie jetzt dauerhaft nur Teilzeit. Da kann es durchaus klüger sein, sich den Urlaub in Vollzeit auszahlen zu lassen. Unabhängig von der rechtlichen Frage ;-) Nimmt sie später unbezahlten Urlaub hat sie trotzdem noch "gut" gemacht. Weil sie nur Teilzeitgeld einbüßt.
HeyDu!
Die Antwort gehört zu einer Frage weiter unten. Entschuldigung.
Ähnliche Fragen
Liebe Frau Bader, wie von Ihnen gewünscht stelle ich meine Frage nochmal neu mit den konkreten Daten. Ich plane meine Elternzeit und Resturlaub wie folgt zu nehmen: Geburt war am 25.07. Mutterschutz bis 19.09. Erste Elternzeit: 20.09. - 24.09. Gehaltsbezug und Urlaub: 25.09. bis 24.10. (3. Lebensmonat) Zweite Elternzeit und Elterngeld ...
Hallo, kann ich nach meinem Mutterschutz 3 Monate Resturlaub/Urlaub/Überstdfrei nehmen und DANN, also ca. 5 Monate nach der Geburt in 1,5 Jahre Elternzeit starten? Mein Hintergedanke ist, so dann noch längere Zeit Vollzeitgehalt zu bekommen, ehe ich in (ca.) Monat 5 nach der Geburt in Elternzeit gehe und Elterngeld (für ein Jahr) bekomme? Ode ...
Guten Tag Frau Bader, ich bin seit März 2020 in Elternzeit. Habe davor Teilzeit (19,5 Stunden pro Woche) gearbeitet. Nun bin ich wieder schwanger und hätte meine Elternzeit daher vorzeitig wegen Eintritt in den Mutterschutz beendet. Da ich noch so viel alten Urlaub habe, könnte ich die Elternzeit nun schon direkt vorzeitig beenden, dann noch d ...
Hallo Frau Bader, ich würde gerne wissen wie es mit einem Verfall von Urlaub aus dem Mutterschutz aussieht. Ich war von Juni 2020-September 2020 in Mutterschutz, wurde in der Elternzeit erneut schwanger (Geburt März 2022), hier wurde auch Mutterschutz von Februar 2022-Mai 2022 in Anspruch genommen. Seit dem 1.4.2023 arbeite ich wieder. Wan ...
Hallo, ich habe noch einen vollen Monat verbleibenden Erholungsurlaub, den ich gerne nach Ende der Mutterschutzfrist und vor der Elternzeit nehmen würde. Gehe ich recht in der Annahme, dass ich während des geplanten Urlaubs (also nach der Mutterschutzfrist) Kündigungsschutz nach dem Mutterschutzgesetz habe? Nach dem Urlaub (also der anschlie ...
Hallo Frau Bader, ich bin aktuell Teilzeit in Elternzeit angestellt und wieder schwanger. Zum 10.07. beende ich meine Elternzeit, da der Mutterschutz von Kind 2 beginnt. Aus dem aktuellen Jahr habe ich noch 10 Urlaubstage offen (nicht geplant). Ich möchte diese gerne vor dem Mutterschutz nehmen und somit 10 Tage früher "aussteigen". Mein AG ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis und habe von Anfang Juni bis Mitte Oktober unbezahlten Urlaub bewilligt. Nun bin ich unerwartet schwanger geworden. Der berechnete ET ist am 28.11., mein Mutterschutz schließt also (wenn das Baby bleibt) unmittelbar an den unbezahlten Urlaub an. Wie wirkt si ...
Hallo Frau Bader, bei meinen AG ist es nicht erlaubt Urlaub in das Folgejahr zu übertragen. Hierzu wird auch regelmäßig informiert. Nun bin ich dieses Jahr aus der EZ gekommen. Ich hatte daher sehr viele Urlaubstage-aus mehreren Elternzeiten in Folge und meinen diesjährigen Urlaub. Nun habe ich meinen AG gebeten die letzten Urlaubstage i ...
Hallo Frau Bader, zunächst bedanke ich mich für die Beantwortung meiner Frage unten zur Übernahme des Urlaubs aus dem Mutterschutz in das Folgejahr nach Beendigung der Elternzeit. Mein Arbeitgeber ist hier leider sehr stur. Was kann ich machen, wenn mein AG darauf besteht, dass ich den Urlaub ausschließlich noch in diesem Jahr nehme, in ...
Guten Tag Frau Bader, Vor kurzem hatte ich sie zum Thema befragt, dass mein AG von mir verlangt, nun da meine EZ dieses Jahr geendet hat, meinen kompletten Urlaub aus dem Mutterschutz noch dieses Jahr zu nehmen. Leider bewegt sich mein Arbeitgeber keinen Millimeter von dieser Forderung ab, trotz Gegenangeboten meinerseits. Er weigert si ...
Die letzten 10 Beiträge
- Wird Urlaub aus Vollzeit nach EZ in Teilzeit umgerechnet?
- Rechtlicher Aspekt
- Ablehnung 3. Jahr Elternzeit wen vorher Aufhebungsvertrag abgelehnt
- Vorzeitige Beendigung der Elternzeit wegen erneuter Schwangerschaft – Frage zur Besoldung und Beschäftigungsverbot (Beamtin in Hessen)
- Stillzeit in der Tierarztpraxis
- Elternzeit
- Urlaub aus Mutterschutz Zeit nehmen
- Rückfrage zu Elterngeld und Partnermonate / Sind Änderungen der Aufteilung Elterngeld / ElterngeldPlus möglich?
- Kinderärztin möchte keine Verordnung für eine KG ausstellen-Gründe?
- Elterngeldantrag, alleinerziehend