Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Urlaub nach Mutterschutz

Frage: Urlaub nach Mutterschutz

ExtraExtra

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Guten Tag, unser Entbindungstermin ist der 15.08.2019. Wir planen die Kinderbetreuung wie folgt: Ich nehme den normalen Mutterschutz bis 15.10.2019 und bleibe dann noch bis einschließlich Dezember 2019 in Elternzeit. Ab Januar arbeite ich wieder Vollzeit und mein Mann geht von Januar bis einschl. April 2020 in Elternzeit und ab Mai 2020 arbeiten wir beide wieder Vollzeit (Kind geht in die Ganztagsbetreuung). Ich habe 30 Tage Urlaub im Jahr und würde gern ein Teil des Urlaubs statt der Elternzeit nutzen. Kann ich den Urlaub problemlos zwischen Mutterschutz und Elternzeit einbauen oder nach der Elternzeit nehmen, also statt den Dezember das Elterngeld zu beziehen, meine Lohnfortzahlung bei Urlaub zu erhalten? Hintergrund der Frage: Wir verdienen beide ganz gut, aus diesem Grund würde es finanziell für uns besser sein das Urlaubsgeld zu beziehen anstatt des Elterngeldes. Uns geht es dabei nicht darum, das maximale Geld vom Staat zu beziehen. Ganlieben Gruß Lena


Mitglied inaktiv

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Nach der Elternzeit geht der Urlaub auf jeden Fall. Bitte bedenke, dass mit einem kleinen Kind sehr oft außer der Reihe was sein kann. Krankheitstage über den erstattungsfähigen Anspruch hinaus, Schließtage in der Einrichtung, Eingewöhnungszeit. Ich würde mir den Urlaub als Reserve aufbehalten, einfach um Spielraum zu haben.


mellomania

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den urlaub nach dem Mutterschutz vor der Elternzeit nehmen wäre blöd. da du dann keine Elterngeld bekommst. DANACH nehmen wäre besser. sofern der AG damit einverstanden ist aber das kind mit 9 Monaten in die Gantgagsbetreuung??? müsst ihr wissen aber nur wegen dem Geld das ihr dann weniger habt? oder was sind eure Gründe? finde ich fürs Kind hart!!


cube

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Dass du den Urlaub besser nach der EZ nimmst, wurde ja schon gesagt. Aber auch ich würde darauf hinweisen, den Urlaub lieber zu sparen für die Eingewöhnung. Euer Kind ist sehr jung - da würde ich durchaus damit rechnen, dass die Eingewöhnung nicht in 14 Tagen abgefrühstückt ist. Euer Baby muss ja nur mal erkältet sein und schon ist eine Woche Eingewöhnung rum, ohne das es überhaupt in der Krippe (?) war. Abgesehen davon, dass 8/9 Monate einfach früh ist und euer Baby sich voraussichtlich nicht mit Freuden von euch trennen wollen wird.


HeyDu!

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Aus Erfahrung kann ich Dir sagen eine Eingewöhnung im ersten Lebensjahr funktioniert problemloser wie mit 3 Jahren :-) Ihr kennt Euch, ihr erzieht Euer Kind. Ihr werdet also für Euch schon den richtigen Weg wählen. Lasst Euch nicht beirren. Dein Urlaub würde bei Eurem aktuellen Plan erst am 01.01.2021 verfallen... Urlaubstage entspannen tatsächlich oft diverse Situationen. Ich würde auch nicht alle Tage verbrauchen. Entscheide selbst, schließlich trägst Du auch allein die Konsequenzen :-)


Felica

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Urlaub nach Mutterschutz geht nur wenn du dann den kompletten Lebensmonat mit dem Urlaub überbrücken kannst. Den um EG zu bekommen, muss man in dem kompletten Lebensmonat die Voraussetzungen erfüllen, nimmst du Urlaub würde der wie VZ gewertete werden, damit wäre der Monat EG nicht erfüllt. Also blöde Idee bei nur 30 Tagen Jahresurlaub, damit schaffst du es nicht den ganzen Monat abzudecken. Nimm lieber EG ab Geburt, Mutterschutzgeld wird dann mit dem EG verrechnet und dann den Urlaub nach der EZ. Zumal ihr es euch gerade sehr leicht ausmalt mit Kinderbetreuung und beide wieder VZ. Setzt voraus das das auch alles so klappt wie geplant und vor allen das diese riesen ungewissen Komponente Kind da auch mitmacht. Wäre nicht das erste Kind was da quer schießt. Davon ab hättest du ab Januar keinen Kündigungsschutz mehr und auch kein Anrecht darauf die EZ zu verlängern wenn es nicht so klappt. Was viele auch vergessen, gerade der erste Winten in der Betreuung ist geprägt vom vielen Krankentagen, habt ihr da schon eine Lösung, sofern ihr überhaupt zu dem Zeitpunkt einen Platz bekommt was mehr wie ungewiss ist?


HeyDu!

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Sie schreibt der Urlaub entstand in Vollzeit, ggf. hat sie jetzt dauerhaft nur Teilzeit. Da kann es durchaus klüger sein, sich den Urlaub in Vollzeit auszahlen zu lassen. Unabhängig von der rechtlichen Frage ;-) Nimmt sie später unbezahlten Urlaub hat sie trotzdem noch "gut" gemacht. Weil sie nur Teilzeitgeld einbüßt.


HeyDu!

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Die Antwort gehört zu einer Frage weiter unten. Entschuldigung.


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