Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Urlaub nach Mutterschutz

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Urlaub nach Mutterschutz

Mitglied inaktiv

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Hi, ich weiß nicht genau, ob ich hier richtig bin, versuche es aber einmal. Unser Steuerbüro von Arbeit hat mir empfohlen, meinen mir dieses Jahr zustehenden Urlaub im Anschluss an den Mutterschutz (nach der Geburt) zu nehmen, da ich in der Urlaubszeit natürlich noch volles Gehalt erhalten würde. Können Sie mir sagen, wann dann die Elternzeit beginnt? Beginnt die unabhängig davon bereits nach der Geburt oder erst im Anschluß an meinen Urlaub? Und aber wann steht mir dann das Elterngeld zu? Wird dies dann erst ab nach meinem Urlaub gerechnet? Vielen Dank im voraus. MfG Bütti


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, das ist möglich, Sie müssen dann aber beachten, dass Sie die Frist von 7 Wo. bei dem schriftl. Antrag berücksichtigen müsse. Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

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Das Steuerbüro hat grundsätzlich recht, wenn der AG mitspielt ist das doch prima! Du hast IMMER mind. 8 Wochen nach der Geburt MuSchu. Danach arbeitst Du entweder wieder, oder nimmst Urlaub oder nimmst EZ. Wenn Du Urlaub nimmst, bist Du in dieser Zeit ganz normal angestellt und erhälst volles Gehalt für diese Zeit. Nach der Geburt musst Du halt dem AG mitteilen, ab wann Du EZ nimmst. Vorher sollte schon abgesprochen (und genehm,igt sein) daß Du nach dem MuSchu erst mal den restl. Urlaub nimmst. Damit kann man sogar evtl. noch ein paar Tage zusätzlichen Urlaub rausholen, wenn durch den Urlöaub nach dem MuSchu du in einen neuen Kalendermonat reinrutschst :-) § 17BEEG Die EZ beginnt ab dem Tag, für den Du sie geltend machst, max bis zum 3. Geb deines Kindes. Grundsätzlich beginnt sie auch schon ab der geburt, aber sie wird in 99% der Fälle ja vom MuSchu "überlagert". Viele Grüße Désirée


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