mtina
Hallo Frau Bader, ich habe folgende Frage: ich habe eine Tochter aus erster Ehe, die bei mir und meinem Mann lebt. Für diese Tochter bekomme ich von meinem Ex Unterhalt, der sich an der Düsseldorfer Tabelle orientiert. Jetzt überlegt meine Tochter, im nächsten Jahr zum ersten Mal mit ihrem Vater in Urlaub zu fahren. Das finde ich eigentlich prima. Mein Ex meinte dann aber direkt am Telefon, wieviel ich dann zum Urlaub dazugäbe, müssten wir dann noch regeln. Auf meine Frage: "Wieso, wenn sie mit uns in Urlaub fährt, zahlen wir das doch auch??" meinte er nur: "Dafür kriegst du ja auch Unterhalt!". Jetzt bin ich irritiert: muss ich tatsächlich die Hälfte der Kosten tragen, wenn meine Tochter mit Ihrem Vater in Urlaub fährt? Gibt es da eine gesetzliche Regelung und, wenn ja: wie sieht die aus? Herzlichen Dank für Ihre Hilfe. Liebe Grüße Mtina
Hallo, nein, da müssen Sie nichts dazu zahlen Liebe Grüsse, NB
Sternenschnuppe
Nein, ist nicht geregelt und hat auch mit dem Unterhalt nichts zu tun. Einen Anspruch hat er auf keinen Fall. Je nachdem wie Eure und seine finanziellen Möglichkeiten sind, so würde ich mir jedoch eine Beteiligung überlegen um dem Kind diesen Wunsch zu ermöglichen. Würde sie mit Euch fahren würdet ihr es ja auch ausgeben. Ist er finanziell gut gestellt, dann würde ich nix dazugeben.
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