Mitglied inaktiv
Liebe Frau Bader! Ich hoffe, ich kann meine Fragen vernünftig zusammenbringen, ich bin noch etwar wirr im Kopf davon. Ich bin bis zum MuSchu Ende Juni krankgeschrieben. Wie ich mittlerweile erfahren habe, verfällt mein Urlaub bis dahin nicht, auch wenn in diesem Jahr nur rund sechs Wochen gearbeitet habe. Das isr richtig, oder? Wie sieht das finanziell aus im MuSchu - bekomme ich dann das Geld wieder vom AG oder wie läuft das? Muss ich mich dazu beim AG melden und muss ich mir meinen Urlaubanspruch schriftlich bestätigen lassen? Da ich nach Ablauf der Elternzeit von drei Jahren vermutlich nicht an den Arbeitsplatz zurückkehre, kann ich den Urlaub nach dem MuSchu vor der Elternzeit geltend machen oder auch auszahlen lassen oder kann ich das erst nach Ablauf der Elternzeit? Puuh, ich hoffe, Sie können mir helfen? Danke, N.
Liebe Nicky, 1. Der Urlaubsanspruch bleibt bis nach dem EU bestehen 2. Ja, ich würde mir das schriftl. geben lassen (nur zur Klarheit) 3. Auszahlung ist erst mit Ende des Arbeitsverhältnisses möglich. Gruß, NB
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