Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit Schwanger wer zahlt!

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Elternzeit Schwanger wer zahlt!

Leben85

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Hallo Frau Bader, Ich hatte ein Gespräch mit meinem Chef da ich eine vollzeitstelle hab wollte ich teilzeit antretten er hat keinen Platz für teilzeit nur vollzeit sagte er mir! Da ich in Elternzeit war und nich bin wurde das Geschäft mit anderen Geschäft zusammengeführt weis nicht wie das heisst aber hab im Ez einen Brief bekommen das im Vertrag alles so bleibt wie bisher nur der Name vom Geschäft änderts sich so er meinte zu mir wenn ich wollte könnte ich ins andere Geschäft gehen als teilzeit und dort weiter arbeiten ich sagte nein ich kenne hier meine kolleginnen und den arbeitsatmosphäre dann fange ich vollzeit an! Nach diesem satz sagte er mir das dort ehe ende des Jahres einer von uns dorthin gehen muss und guckte mich stutzig an und ich hab ihm gefragt bin ich dan die jenige er guckte mich an und sagte das müssen wir dann besprechen mit den anderen! Hmm meine frage kann er mir das vorschreiben wo ich zu arbeiten hab? In der jetzigen stelle hatte ich mehrere urlaubstage und prämiengehalt alle drei monate fällen die dann weg?in der anderen Geschäft ist ja teilzeit was frei werde ich dann eine neuen Vertrag bekommen? Eine letzte Frage noch bsp. wenn ich jetzt in der Elternzeit schwanger wäre wer zahlt dann mir was der AG oder Krankenkasse? Und wird dann der Elternzeit verlängert ohne wen und aber?! Vielen dank im voraus für ihre mühe und antwort LG Leben85


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, es ist sicher kein Argument, dass Sie die Kollegen und die Arbeitsatmosphäre kennen. Entscheidend ist, was im Vertrag steht. Im Zweifel wird die Arbeitgeber Sie auch, wenn zumutbar, in der anderen Filiale einsetzen dürfen. Liebe Grüße NB


Mitglied inaktiv

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Was ist im Arbeitsvertrag geregelt bezüglich Arbeitsorten? Wenn du dort laut Vertrag eingesetzt werden kannst, und das ablehnst, hast du ein Problem. Dann solltest du vielleicht die Elternzeit verlängern. In der Elternzeit (ohne Teilzeit) bekommst du schwanger keinen Lohn/Gehalt. Du kannst die Elternzeit dann zur Mutterschutzfrist beenden und bekommst das Mutterschaftsgeld und den AG-Zuschuss.


Leben85

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In meinen Arbeitsvertrag steht das wir mit der neue geschäft verkuppelt sind aber bei meinem alten vertrag nichts ändert! Es bleibt alles so wie es bisher war! Nur das neue Geschäft kommt dazu die haben eigene regeln und abrechnung und wir sind eine eigene geschäft also haben eigene rechnung usw. es hat sich nur der name geändert!


Mitglied inaktiv

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Natürlich darf der AG umsetzen, was er im Zuge der Umsetzung aber nicht darf ist aus einer Vollzeit- eine Teilzeitstelle machen.


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