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Hallo Frau Bader, Ich war dieses Jahr von Juni bis Oktober in Elternzeit. Ich konnte 10 Urlaubstage vor der Elternzeit nicht nehmen und wollte diese gemäss BEEG, §17; Abs. 2 ins folgende Jahr übertragen. Mein Arbeitgeber möchte mir die nun streichen. Darf er das? Vielen Dank!
Hallo, kann nach der genannten Vorschrift übertragen werden. Liebe Grüße NB
mellomania
nein. du darfst den urlaub den du nicht nehmen konnstest übertragen. hattest du nur vier monate elternzeit?
Felica
Kommt auch drauf am. Hast du die restliche Zeit gearbeitet und warst nur die 4 Monate in EZ, dann sollte es dir möglich gewesen sein den Urlaub zu nehmen. Würde da versuchen einen Kompromiss mit dem AG zu finden wie das du den gleich im Januar nimmst.
M123-Kiwu-dopp.frg-Mail-ungültig
Ich habe nach dem Mutterschutz wieder gearbeitet, weil mein Arbeitgeber mich gebeten hat, noch ein wichtiges Projekt zum Abschluss zu bringen. Nach dem dies abgeschlossen war, habe ich ertstmal Urlaub vom Vorjahr genommen (den ich aufgrund dieses Projektes nicht nehmen konnte) und bin danach in Elternzeit gegangen. Der Wunsch nach Elternteilzeit im Anschluss wurde mir aus betrieblichen Gründen verwehrt. Daher habe ich nach der Elternzeit auch nicht den kompletten Urlaub genommen. Ich bin meinem Arbeitgeber sehr stark entgegengekommen, da er mir so versichert hat, dass ich nach der Elternzeit (so lange sie nur so kurz ist) wieder auf meine alte Stelle zurück kann. Aufgrund der ganzen Vorgeschichte möchte ich den Urlaub auch übertragen, wenn das Gesetz mir dies erlaubt.
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