Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Urlaub bei Teilbeschäftigungsverbot ?!

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Urlaub bei Teilbeschäftigungsverbot ?!

Eli Erd

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Hallo Frau Bader , als Vollzeitbeschäftigte Krankenschwester ( 38,5 Std/ Woche- 30 Urlaubstage im Jahr) wurde ein Urlaubstag mit 7,7 Stunden im Zeitkonto verrechnet. Aktuell bin ich im Teilbeschäftigungsverbot und arbeite 15 Std/ Woche. Jetzt wird ein Urlaubstag mit 3 Std verrechnet. Ist das korrekt dass die Stundenanzahl eines Urlaubstages an die wöchentliche Arbeitszeit im TeilBV angepasst wird ? Danke für Ihre Antwort Grüße


MamavonMia123

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Mit wurde es immer so erklärt: Die Anzahl der Urlaubs/Erholungstage bzw Wochen änderen sich nicht. Daher bekommt man bei 30 Urlaubstagen in VZ (5Tage/Woche) umgerechnet 24 Urlaubstage, wenn man auf 4 Tage/ Woche umstellt. Ähnlich ist es wenn du zwar weiterhin 5 Tage/Woche arbeitest aber am Tag statt 8 nur 4 Stunden. Dann bleibt die Anzahl der Urlaubstage gleich, (zB. 30 Tage/Jahr) aber jeder Urlaubstag ist nur 4 Stunden "wert"..


Felica

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Die Frage wäre, arbeitest du täglich 3 Std oder arbeitest du täglich 4,7 Std? Du wirst ja für 7,7 Std bezahlt, musst aber nur täglich 3 oder 4,7 Std arbeiten, den Rest bezahlt die KK. Die zahlt aber nicht wenn du im Urlaub bist. Eigentlichüsdtest du dann den ganzen Tag urlaubsentgeld vom AG bekommen, dafür wird dir dann auch ein Tag Urlaub abgezogen.


Felica

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Sie arbeitet nicht weniger Tage, sondern nur weniger Stunden pro Tag. Deshalb ändert sich an der Anzahl der urlaubatage gar nichts. Spielt aber auch keine Rolle weil Teil-BV. Das bedeutet sie wird jeden Zag für 7,7 Std bezahlt, muss aber nur 3 Stunden arbeiten. Für die restlichen 4,7 Std hat sie ein BV.


MamavonMia123

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So hatte ich das auch verstanden. Für das Zeitkonto bedeutet das, dass wenn sie 3h am Tag zur Arbeit eingeteilt ist (restliche Stunden Teil-BV), für einen Urlaubstag auch nur 3 h abgezogen werden. So wie es gemacht wird, scheint es also korrekt zu sein. Mit dem Entgelt hat das natürlich nichts zu tun.


MamaausM

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Nein wenn sie nur 3 std arbeitent aber 7,5 h bezahlt wird, müssen 7,5 h vom Zeitkonto abgezogen werden


mellomania

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es muss de volle tag weg, sonst hätte sie ja einen vorteil. und das darf nicht sein. für das was sie bezahlt wird, wird abgezogen. und sie wird ja voll bezahlt.


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