Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Urlaub bei Mutterschutz und Beendigung des Vertrags währen Elternzeit

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Urlaub bei Mutterschutz und Beendigung des Vertrags währen Elternzeit

ElisabethausM

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Guten Tag, mein voraussichtlicher Entbindungstermin ist der 17.06.2016. Ich befinde mich derzeit in einem befristeten Arbeitsverhältnis as 07/2017 auslaufen wird, und plane 2 Jahre Elternzeit zu nehmen (habe das aber noch nicht angemeldet). Nun habe ich dieses Jahr noch keinen Urlaub genommen und frage mich, ob ich den gesamten Jahresurlaub nehmen kann, oder die Kürzung (der Arbeitgeber kürzt den Urlaubsanspruch im Fall einer Elternzeit und hat das in einem Schreiben zu Mutterschutz und Elternzeit, das ich bei bekanntmachung der Schwangerschaft bekommen habe, so schriftlich erklärt) schon vorgreifend einrechnen muss. Auf Infoseiten zur Elternzeit habe ich etwas gelesen, was ich so interpretiert habe, dass ich den ganzen Jahresurlaub für dieses Jahr im Grunde schon nehmen kann (da ich die Elternzeit ja noch nicht angemeldet habe), und rückwirkend auch kein Abzug bei den Zahlungen im Mutterschutz mehr erfolgen kann. Ist das korrekt, oder muss ich die Kürzung doch berücksichtigen? In meinem Urlaubskonto steht mir noch der volle Jahresurlaub zur Verfügung, hier hat HR noch nichts angepasst, obwohl sie auch schon von den Plänen (allerdings unverbindlich) wissen. Hätte der Arbeitgeber auch die Möglichkeit, den Urlaub schon zu kürzen, bevor ich die Elternzeit anmelde? Viele Grüße Elisabeth


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, ich sehe das auch als rechtswidrig an. Sie erschleichen sich einen Vorteil - Urlaub, der Ihnen nicht zusteht bei einem AG, der das nicht weiß. Liebe Grüße NB


Sternenschnuppe

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Das wirst Du dann rückwirkend zurückzahlen müssen. Dir steht Urlaub bis einschließlich August zu. Sorry, aber Du fragst hier wie Du den Arbeitgeber betrügen kannst. Du weißt doch genau dass Du in Elternzeit gehen willst. Elzernzeit kannst Du bis Ende des Vertrages anmelden. Ohne Arbeitgeber gibt es keine Elternzeit.


ElisabethausM

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Danke erst mal für die Unterstellung - wenn ich auf legalem Weg die Gesetze zu meinem Vorteil nutze, sehe ich das aber nicht als Betrug. Ausserdem muss mein Chef den Urlaub auch nicht genehmigen, wenn er mir den Vorteil nicht "gönnt", soviel dazu, er tut es aber. Heimlich mache ich hier gar nichts. Übrigens würde ich an Ihrer Stelle keine Kommentare abgeben, die mir nicht recht fundiert scheinen- eine monetäre Rückforderung wegen zuviel gewährten Urlaubs wird in den Texten, die ich gesehen hatte, soweit ich das ersehen kann, ausgeschlossen. Wenn Sie keine andere Quelle nennen können, und nur hier aus der Hüfte Heraus Meinungen äussern, würde ich doch mal Zurückhaltung anraten.


ElisabethausM

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Ich sollte vielleicht noch einmal sagen, dass ich das ganz offen so machen möchte - das Ausnützen einer vorteilhaften Rechtslage halte ich auch nicht für rechtswidrig. Ich beziehe mich hier auf folgende Quelle. http://www.jurati.de/Elternzeit/Elternzeit_und_Urlaub.php


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