Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Urlaub aus 2020 nach Elternzeit

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Urlaub aus 2020 nach Elternzeit

Charlie11

Beitrag melden

Ich habe aus 2020 noch 18 Tage Urlaub (frühes BV wegen Corona). 3 jährige Elternzeit Endet am 9.7.2023. Ich arbeite inzwischen wieder Halbtags. Am 27.7.23 würde nun mein neuer MuSchutz beginnen. Würde es mir für's Elterngeld irgendwas bringen die EZ z.B im Juni schon zu beenden und dann die 18 Tage zu nehmen, für die ich in Vollzeit bezahlt werden würde, weil in Vollzeit erwirtschaftet? Oder ist da kein Unterschied? Mir ist auch klar, dass das Elterngeld aus dem aktuellenTZ Gehalt berechnet wird. Aber würde es was bringen dann noch 1 Monat in Vollzeit bezahlt zu bekommen? Vielen Dank!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, rein rechnerisch wird das sehr wenig ausmachen. Selbst dann nicht, wenn Sie für Juli 2023 auf den vorgeburtlichen Mutterschutz verzichten. Außerdem müsste der Arbeitgeber zustimmen. Liebe Grüße NB


Suomi

Beitrag melden

Ein Monat VZ vor der Geburt erhöht natürlich das EG, aber eben nur minimal. Davon abgesehen, musst Du mit Deinem Arbeitgeber klären, ob sie EZ früher beenden darfst. Ohne Genehmigung geht das nicht so einfach.


Charlie11

Beitrag melden

Natürlich muss ich das mit dem AG klären. Schon klar. Andere Alternative wäre ich lass die EZ normal auslaufen, gehe ab 10.7 dann in Vollzeit und eben sofort in Urlaub. Dann würde das Mutterschaftsgeld aus dem Vollzeit Entgelt berechnet? Oder was ist da der Bemessungszeitraum?


MamaausM2

Beitrag melden

Der Monat Juli 23 wird nicht berücksichtigt weil da der Mutterschutz beginnt. Der Monat wird nicht berücksichtigt Außer du verzichtet aktiv auf den vorgeburtlichen Mutterschutz und arbeitest den Juli Vollzeit komplett. Beginn Mutterschutz dann 1.08.


MamaausM2

Beitrag melden

Nach neuem Recht kannst du auf die ausklammerung des Monats mit Mutterschutz verzichten. Dann kann wird der Lohn bis Beginn des Mutterschutzes berücksichtigt. Bei dir dann bis 22.07. Mischung aus Teilzeit und Urlaub (Vollzeit)


roza_soza

Beitrag melden

Du könntest auf ein bisschen Mutterschutz verzichten und erst am 1.08 in den Muterschutz gehen und davor deinen Vollzeiturlaub nehmen. Das wäre wahrscheinlich finanziell am günstigsten. Je nachdem, wie viel du in Teilzeit arbeitest kann es sein, dass du praktisch 2/3 der Differenz noch zusätzlich an Elterngeld erhalten würdest. Also z.b du arbeitest schon ein Jahr Teilzeit, bekommst jetzt 1200 Euro, würdest dann 1700 Euro bekommen, dann würdest du ganz grob geschätzt 300 Euro mehr Elterngeld (also 25 Euro mehr im Monat) erhalten. Können aber auch nur ein paar Euro sein, gibt es mal in nen Elterngeldrechner ein.


Ani123

Beitrag melden

Arbeiten Sie TZ in EZ? Dann würde der TZ-Vertrag (halbtags) automatisch mit Ende der EZ am 9.7. enden und sie ab den 10.7. wieder VZ tätig sein. Vom 10.7. bis 26.7. Urlaub nehmen (= 13 Arbeitstage, außer sie arbeiten auch am Wochenende). Der Urlaub wird in VZ vergütet und sie können den aus 2020 dafür nehmen. Ab den 27.7. sind sie im Mutterschutz. Die verbleibenden 5 Tage aus 2020 können sie nach der neuen EZ nehmen. Hinzu kommen ggf. nicht genommene Urlaubstage aus TZ 2023 und Tage aus VZ 2023 (Juli und Mutterschutz). Wenn möglich würde ich die TZ-Tage nehmen. Z. B. von Tag X bis zum 9.7.. Dann wären sie eine Zeit vor dem Mutterschutz schon zu Hause. Wenn der Mutterschutz in VZ ist sollten sie den mit einberechnen lassen. Das erhöht ihr EG.


MamaausM2

Beitrag melden

Ani.... Das Mutterschaftsgeld aus Vollzeit wird beim Elterngeld nicht berücksichtigt, weil es steuerfrei ist. Die ap kann auf die ausklammerung verzichten, dann zählt das Gehalt aus Vollzeit zwischen Ende ez und beginn Mutterschutz oder sie arbeitet offiziell bis 31.07 und der vorgeburtliche Mutterschutz beginnt erst am 1.08. . Dann zählen paar Tage mehr für das Elterngeld


Charlie11

Beitrag melden

Vielen Dank für eure vielen Antworten. Ihr habt mir sehr geholfen. Zu den Fragen: ja ich arbeite TZ in EZ... noch bis 9.7. Ab 10.7 müsste ich neu verhandeln, könnte aber wie ihr sagt einfach VZ gehen und Urlaub nehmen. Entweder den von 2020 oder den aktuellen oder Ü-Stunden. Hätte noch genug übrig, auch wenn ich die Ferien 2023 schon beantragt habe, wegen Kita. Die Möglichkeit die EZ zum 1.6 zu beenden muss ich mit meinem AG klären. Wenn das geht, mach ich es. Denn nach meiner Rechnung, könnte ich auch da gleich in Urlaub gehen. Hab noch genug Tage aus 2020 und 2022/23 zusammen. Das mit dem Verzicht auf den Muschutz bist 1.8 klingt gut. Sind ja nur ein paar Tage und würde fürs Mutterschaftsgeld dann schon was ausmachen.


MamaausM2

Beitrag melden

Das Mutterschaftsgeld berechnet sich wegen der dauerhaften änderung auf Vollzeit (Ende der Elternzeit dann ist Teilzeit vorbei) aus Vollzeit. Da gelten die drei Monate nicht für.


Charlie11

Beitrag melden

Hast du da eine Gesetzesgrundlage für mich?


MamaausM2

Beitrag melden

*Gesetz zum Schutz von Müttern bei der Arbeit, in der Ausbildung und im Studium (Mutterschutzgesetz - MuSchG) § 21 Ermittlung des durchschnittlichen Arbeitsentgelts (1) Bei der Bestimmung des Berechnungszeitraumes für die Ermittlung des durchschnittlichen Arbeitsentgelts für die Leistungen nach den §§ 18 bis 20 bleiben Zeiten unberücksichtigt, in denen die Frau infolge unverschuldeter Fehlzeiten kein Arbeitsentgelt erzielt hat. War das Beschäftigungsverhältnis kürzer als drei Monate, ist der Berechnung der tatsächliche Zeitraum des Beschäftigungsverhältnisses zugrunde zu legen. (2) Für die Ermittlung des durchschnittlichen Arbeitsentgelts für die Leistungen nach den §§ 18 bis 20 bleiben unberücksichtigt: 1. einmalig gezahltes Arbeitsentgelt im Sinne von § 23a des Vierten Buches Sozialgesetzbuch, 2. Kürzungen des Arbeitsentgelts, die im Berechnungszeitraum infolge von Kurzarbeit, Arbeitsausfällen oder unverschuldetem Arbeitsversäumnis eintreten, und 3. im Fall der Beendigung der Elternzeit nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz das Arbeitsentgelt aus Teilzeitbeschäftigung, das vor der Beendigung der Elternzeit während der Elternzeit erzielt wurde, soweit das durchschnittliche Arbeitsentgelt ohne die Berücksichtigung der Zeiten, in denen dieses Arbeitsentgelt erzielt wurde, höher ist. (3) Ist die Ermittlung des durchschnittlichen Arbeitsentgelts entsprechend den Absätzen 1 und 2 nicht möglich, ist das durchschnittliche kalendertägliche Arbeitsentgelt einer vergleichbar beschäftigten Person zugrunde zu legen. (4) Bei einer dauerhaften Änderung der Arbeitsentgelthöhe ist die geänderte Arbeitsentgelthöhe bei der Ermittlung des durchschnittlichen Arbeitsentgelts für die Leistungen nach den §§ 18 bis 20 zugrunde zu legen, und zwar 1. für den gesamten Berechnungszeitraum, wenn die Änderung während des Berechnungszeitraums wirksam wird, 2. ab Wirksamkeit der Änderung der Arbeitsentgelthöhe, wenn die Änderung der Arbeitsentgelthöhe nach dem Berechnungszeitraum wirksam wird.*** Bei dir darf nicht berücksichtigt werden, dass du vorher in Elternzeit nur Teilzeit gearbeitet hast.


Charlie11

Beitrag melden

Ach interessant. Vielen Dank!


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallo Frau Bader, ich befinde mich derzeit und für insgesamt 2 Jahre (bis Februar 2026) mit meinem ersten Kind in EZ. Gerne möchten wir auch noch ein zweites Kind. Da ich in meiner ersten Schwangerschaft durch meinen AG direkt ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen bekommen habe, gehe ich davon aus dass das bei einer erneuten Schwangerschaft ...

Guten Tag, Ich befinde mich in meiner 2. Schwangerschaft während meiner Elternzeit. Meine Elternzeit endet am 31.01.2025 d.h. Ich müsste am 03.02.2025 arbeiten.  Mein Mutterschutz beginnt schon Anfang Mai. Mein Arzt wird mir vermutlich ein bv ausstellen so wie es aussieht. Da ich am 31.01 meinen Termin habe ist die Frage, müsste man das Beschä ...

Hallo Frau Bäder, ich ging 2021 ins Beschäftigungsverbot, ich arbeitete im öffentlichen Dienst in Vollzeit 38.5 Std. Jetzt zum 01.01 wollte ich wieder zum Arbeiten anfangen mit 16 Std. Die 25 Tage Resturlaub aus dem Berufsverbot habe ich jetzt komplett genommen. Ist es rechtens, dass ich den Januar als "16 Std. -Kraft" ausgezahlt bekomme, weil ...

Bin seit 2017 im Unternehmen. Ich habe 2 Kinder bekommen und war insgesamt 4 Jahre weg. Davor war ich Teamassistenz mit einer jährlichen Bonuszahlung (nach erreichen von jährlich neu definierten Zielen) und einem eigenen festen Parkplatz.  Jetzt habe ich eine andere Stelle im Unternehmen bekommen in der Arbeitssicherheit. Obwohl gerade meine al ...

Hallo,  Seit über 6 Jahren arbeite ich bei einer Genossenschaftsbank. Ich habe laut dem Tarifvertrag das Recht 3 1/2 Jahre Elternzeit zu nehmen. Außerdem möchte ich nach der Elternzeit nur noch 20 Stunden in der Woche arbeiten und nicht mehr Vollzeit. Muss ich einen neuen Arbeitsvertrag unterschreiben oder reicht ein Ergänzungsvertrag?

Hallo,    Ich habe folgende Frage:  Meine Elternzeit (2 Jahre) endet am 10.8., ich bin erneut schwanger und wäre offiziell ab 17.8. wieder im Mutterschutz.   Dazwischen liegt also eine Woche. Bei der Tätigkeit handelt es sich um einen medizinischen Beruf, in der ersten Schwangerschaft war ich im BV.   Wie soll ich vorgehen? ...

Hallo, meine Elternzeit endet am 14. Juni. Leider habe ich vergessen die 3 Monate Kündigung vorher einzureichen. Nun habe ich gelesen, dass wenn man nicht da genau zum Ende der in derzeit gekündigt ist auch so geht. Kann ich also zum 15. Juni kündigen? Muss ich meinen Resturlaub in der Kündigung erwähnen? Wann kann ich ihn einfordern?  mit freund ...

Hallo, Ich bin seit erster Tag Elternzeit krankgeschrieben. Nach 3 Wochen leht mein Arbeitgeber mein Gehalt zu zahlen. Darf er dass? LG

Mein  Elternzeit endet bald. Ich werde dann von meiner Teilzeit in Elternzeit in einen Brücken -Teilzeitvertrag wechseln. Das ist alles schon geklärt und unterschrieben.  Nun habe ich unter der Hand erfahren, dass die Firma meinen Bereich bald umstrukturieren möchte und dabei Stellen abbauen will. Ich leite diesen Bereich. Er soll mit einem ander ...

Guten Tag Frau Bader, ich bin aktuell in Elternzeit- diese endet im Dezember, sodass ich ab 01.01. wieder in TZ arbeiten würde. Nun ist relativ klar das ich gesundheitlich auf unbestimmte Zeit ausfalle. Eine AU habe ich bisher nicht, da nicht notwendig.  Ich bekomme bei AU ab 01.01. ja mein TZ Gehalt für 6 Wochen bezahlt und danach KG. Ab ...