ManuelaFares
Hallo. Ich hätte eine Frage zum Thema Urlaubsanspruch in Elternzeit. Ich habe am 21.6 Geburtstermin. Bin also bis voraussichtlich 20.08.14 in Mutterschutz. Danach möchte ich gerne bis zum 20.12.15 in Elternzeit gehen, also 1 JAhr und 5 Lebensmonate bzw. 1 Jahr und 7 Lebensmonate mit Mutterschutz dazu gerechnet. Nun mein Anliegen: Ich arbeite bei Aldi Süd und bin im Moment im Beschäftigungsverbot. Im Beschäftigungsverbot sowie im Mutterschutz läuft mein Urlaub ja ganz normal weiter. Habe im Monat 3 Tage Urlaub...also pro Jahr 36 Tage, da wir eine 6-Tage-Woche haben. Nun ist es ja so, dass ich bis August im Mutterschutz bin, d.h ich habe bis dahin Urlaubsanspruch von Jan-August 24 Tage, Pro Monat 3 Tage. Mein AG hat mir mitgeteilt dass in der Elternzeit der Jahresurlaub um 1/12 gekürzt wird....aber was bedeutet das für mich???? Ab September habe ich Elternzeit. Wenn ich 36 Tage aufteile in 1/12 sind das 2,6 Tage pro Monat und laut Gesetz muss ab 0,5 TAge wieder aufgerundet werden. Somit hätte ich ja wieder 3 Tage Urlaub pro Monat... Meine Fragen: 1) Habe ich von Sep-Dez 2014 monatlich 3 Tage Urlaub? 2) Wie verhält es sich dann im neuen Elternzeitjahr 2015 von Jan-Dez mit dem Urlaubsanspruch? Vielen lieben Dank für Ihre Antwort. MFG M. Gad
Hallo, Man muss dabei folgendes unterscheiden: im BV und Mutterschutz erhält man ganz normale Urlaubsansprüche, im EU keine. Wenn man vor dem Mutterschutz krank war oder ein BV hatte, hat man auch Urlaubsansprüche. In dem Jahr, in dem man teilweise noch arbeitet /im Mutterschutz ist, hat man anteilig für die Monate Urlaubsanspruch, die ganz gearbeitet wurde- eine tageweise Abrechnung für den jeweiligen Monat gibt es also nicht. Anspruch besteht aber nur auf volle Monate. Das heißt: für jeden vollen Kalendermonat, den der AN Elternzeit genommen hat, wird der Urlaubsanspruch um je 1/12 gekürzt. Den Urlaub, der vor dem EU entsteht, darf man grundsätzlich nach dem EU nehmen. Das bedeutet im Jahr direkt danach und noch im Folgejahr. Vor dem EU nur dann, wenn er in dem Jahr angefallen ist. Bsp: Der Mutterschutz beginnt Mitte Dezember, dann hat man ja für das neue Jahr im Januar Urlaubsansprüche (1/12). Den kann man nicht im alten Jahr nehmen. Auszahlung ist nur bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses möglich, sonst muss man den Urlaub aufsparen. Liebe Grüsse, NB
ManuelaFares
Ich glaube ich habe da einen riesen Denkfehler in der ganzen Geschichte: Wenn der AG den Jahresurlaub um 1/12 kürzt hat man während der Elternzeit gar keinen Anspruch auf Urlaub...egal wie viel Tage Urlaub man hat...denn er wird ja gekürzt!!! Deshalb hat man nur Anrecht auf Urlaubsansprüche vor der Elternzeit. Warum sind GEsetze immer nur so kompliziert zu verstehen. Also liebe Muttis in der Elternzeit gibt's KEINE NEUEN URLAUBSANSPRÜCHE! Bei mir sinds 36 TAge pro Jahr. Gehe im September in Elternzeit also für 4 Monate: 36/12=3 Tage pro Monat wird Jahresurlaub gekürzt also 4 Monate Elternzeit *3 Tage= 12 TAge Kürzung des Jahresurlaubs...also stehen mir in diesem Jahr 24 Tage Urlaub zu.... oder ganz einfach Jahresurlaub bis Ende Mutterschutz JAN-AUG pro Monat 3 Tage also 8Monate *3 Tage= 24 TAGE So oder so gibt's dann keinen neuen Urlaub! Wahnsinn....!!!
SumSum076
Stimmt! Im Jahr 2014 sind es 24 Tage Urlaub, weil erst ab Sep gekürzt werden darf. Und für 2015 sind es 3 Tage, weil du Anspruch für Dezember hast. Gruß Sabine
ManuelaFares
Wieso habe ich denn für Dezember 2015 dann 3 Tage Urlaub? Nur weil ich bis 20.12.2015 in Elternzeit bin und danach wieder theoretisch arbeiten gehen??? Für diese 1 Woche hätte ich dann 3 Tage Urlaub? Das kann ich ja nicht glauben! Berechnen die das dann nicht anteilig?
sternenfee75
Richtig, für den Dez hättest du auch 3 Tage Urlaub, wenn du nur 1 Tag arbeitest. Gekürzt wird nur jeder Monat, wo du komplett in EZ bist.
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