Mitglied inaktiv
mein freund muss für sein kind unterhalt zahlen obwohl die kindesmutter ihm jegliches recht sein kind zu sehen ablehnt. habe mal gehört das es da so eine klausel gibt in der es heißt: WENN MAN SEIN KIND NICHT SEHEN DARF MUSS MAN AUCH NICHT ZAHLEN. gibt es wirklich so etwas? finde es wirklich unfair das so viele väter zahlen müssen und ihr kind trotzdem nicht sehen dürfen.
HAllo, dann soll er sein Recht gerichtl. einklagen. Er kann auch einen Brief schreiben + androhen, die Zahlung einzustellen, wenn sie ihm das Kind zu unrecht vorenthält. Aber dann trägt er das Risiko, wenn es sich als ok herausstellt, dass sie ihm das Umgangsrecht zu recht verweigert. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
... diese Klausel gibt es nicht. Und umgekehrt gibt es leider auch Väter, die keinen Unterhalt zahlen, aber dennoch Umgang zum Kind haben. Der Gesetzgeber unterscheidet Umgang und Unterhalt ganz bewusst voneinander, damit es nich noch mehr Rückwirkungen zwischen beiden Dingen gibt. Leider lässt sich das im wirklichen Leben nie ganz voneinader trennen.
Mitglied inaktiv
Hallo! Nein, er muss zahlen. Beim Kindesunterhalt macht es keinen Unterschied, ob er das Kind sehen darf oder nicht. Der Unterhalt dient der Versorgung des Kindes und die kann ja nicht gefährdet werden, nur weil die Mutter den Umgang nicht zulässt. Unterhaltsansprüche der Mutter könnten evtl. gekürzt werden, aber es geht hier ja nur um den Kindesunterhalt. Warum lässt dein Freund den Umgang nicht gerichtlich regeln? Das Kind hat das Recht seinen Vater zu sehen und umgekehrt. Wenn die Mutter das verhindern will, dann sollte sich - auch ganz besonders im Interesse des Kindes - der Vater darum kümmern, dass das Kind weiterhin mit ihm Kontakt haben darf. Ich denke, meistens wissen die Väter nicht, wie sie erfolgreich ihre Rechte durchsetzen können. Möglichkeiten gibt es jedenfalls. Viele Grüße Nicole
Mitglied inaktiv
Hi Nicole, die rechtlichen Möglichkeiten gibt es, aber in der Praxis kann sich das als reine Theorie erweisen... Einmal muss man das Geld haben, um den Rechtsweg "durchstehen" zu können und leider wird das Umgangsrecht sehr viel weniger restriktiv durch die Gerichte durchgesetzt, als der Unterhalt. Der Umgang soll dem Wohl des Kindes dienen und wenn der nur dadurch durchsetzbar ist, dass die Mutter vor Gericht und in den Knast gezerrt wird, bezweifeln viele Gerichte, dass das dem Wohl des Kindes noch dienlich ist. (Habe in einem entsprechenden Forum sehr viele wahnwitzige Stories darüber gelesen....) Nach meinen Erfahrungen und auch als Schlussfolgerung anderer Geschichten sehe ich ausschliesslich in einer Deeskalation einen vernünftigen und erfolgversprechenden Weg. Irgendwelche Gründe wird die Mutter haben (müssen keine sein, die ich nachvollziehen könnte) und man muss sich damit auseinander setzen. Alleine einen Prozess zu führen bringt für die Zukunft nicht viel. Das Problem muss zwischen den Eltern gelöst werden, - wobei ein Urteil in einzelnen Fällen natürlich einen Ruck geben kann, aber der kann auch in die andere Richtung gehen. Und Umgang mit Zwangsmittel durchzusetzen ist in diesem Land äusserst selten... und ich persönlich würde das auch nicht wollen, dass mein Sohn zB durch Polizei und Jugendamt an mich übergeben wird... das wäre der Horror für mich und den Jungen.
Mitglied inaktiv
Hallo Rainer! Ich dagegen sehe es als reine Theorie an, dass sich Vater und Mutter immer einverständlich einigen können, um ein sinnvolles Umgangsrecht miteinander zu vereinbaren. Man darf ja eins nicht vergessen: Der Regelung des Umgangsrechts geht eine Trennung voraus und die geht eben in der Regel nie ohne verletzte Gefühle von statten. Und da ist es ganz schwer zwischen eigenen Gefühlen und den Gefühlen und Bedürfnissen des Kindes zu differenzieren. Wer von seinem Partner enttäuscht worden ist, denkt oft automatisch, dass dieser auch dem Kind kein gutes Vorbild sein kann und dass der Umgang schädlich ist. Es wird eher die Ausnahme sein, dass ein Elternteil sagt: "Wir verstehen uns zwar nicht mehr, aber meinem Kind ist er/sie ein guter Vater/eine gute Mutter und das will ich auch unterstützen." Damit bleibt wohl in den allermeisten Fällen nichts anderes als eine gerichtliche Regelung. Aber auch die Richter haben inzwischen begriffen, dass das Umgangsrecht ganz entscheidend ist für die gesunde psychische Entwicklung des Kindes. Geld muss man dazu nicht haben, um das Umgangsrecht durchzusetzen. Es gibt Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe, wenn man keines hat. Es gibt Vermittlungsmöglichkeiten beim Jugendamt und auch durch das Gericht. Es gibt die Mediation und die Ehe- und Familienberatung durch gemeinnützige Stellen und so weiter. Und im Fall eines wirklich falschen Urteils gibt auch noch ein Rechtsmittel. Und gleich zu denken, wenn ich den Prozess gewinne, dann wird mir das Kind gewaltsam übergeben, dann ist das reine Illusion. Es gibt vorrangige Zwangsmittel, das wäre gar nicht zulässig. Man sollte bei Fällen, die man nur vom "Hören-Sagen" kennt, immer vorsichtig sein, denn man kennt die Umstände nicht und weiß auch nicht, wie die Fälle ausgeschmückt werden. Man kann ja wohl nicht sagen: Es hat ja doch keinen Sinn, also lasse ich es gleich und bedaure mich eine Weile und schimpfe auf die Justiz. Nein, ihr Männer müsst da schon ein wenig mehr Courage zeigen und für eure Rechte einstehen und versuchen, sie durchzusetzen. Es geht wirklich ums Kindeswohl. Und nur durch das Engagement der Väter wird sich auch was ändern in dem Punkt, dass deren Rechte mehr Beachtung finden. Viele Grüße Nicole
Mitglied inaktiv
Hi noch einmal, ich will das Thema jetzt nicht überstrapazieren, aber dennoch antworten. Du sprichst davon, dass eine nettäuschung Grund für Umgangsverweigerung sein könnte. Du vergisst dabei einen anderen Grund, und der kann einfach Rache lauten und ist keinesfalls selten. Leider sind mir Fälle bekannt, da ist das Gerichtsurteil nichts wert, weil die Umsetzung systematisch untergraben udn boykottiert wird. Entweder ist das Kind plötzlich krank, will angeblich nicht mitgehen (ohne dass man das nachprüfen kann), ist das Kind mit dem betreuenden Elternteil plötzlich verreist, ohne das der Umgangsberechtigte informiert wird etc etc Und wenn dann der Umgangsberechtigte vor Gericht zieht, wird "zurückgeschossen". Dann kommen Vorwürfe auf in Richtung Misshandlungen, Bedrohungen oder in Eytremfällen der Vorwurf sexuellen Missbrauches. Natürlich gibt es genauso Fälle, in denen die Vorwurfe begründet sind, aber genau das macht solche mutwilligen Vorwüfe so hinterhältig. Wenn die andere Seite konsequent nicht will, dass Umgang stattfindet (und nicht selten sind es die verletzten Gefühle, die das veranlassen), dann kann ein Urteil evtl. helfen, muss aber es nicht. Leider kenn ich die Fälle, in denen Väter eine wunderbare Umgangsregelung haben, aber dennoch an der Haustür abblitzen. Letztens war ein Fall, da wartete der Vater mit seiner neuen Partnerin nebst Gäste vergeblich auf seinen Sohn, um dessen Geburtstag nachzufeiern. Was nützt einem dann das Urteil, wenn die Feier so jämmerlich scheitert? Sich vor Gericht beschweren? Neue Klage erheben? Nun, das muss jeder für sich entscheiden und ich persönlich habe das so gelöst, dass ich auf die Gegenseite zugegangen bin (habe aber sowas extremes dann doch bislang nie erleben müssen).
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