Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Wie ist die Splittung der Ex-Partner für Unterhaltszahlungen?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Wie ist die Splittung der Ex-Partner für Unterhaltszahlungen?

MaureenA

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Hallo, mein Freund hat zwei Kinder mit seiner Ex. Sie waren nie verheiratet. Er zahlt den vollen Unterhalt, hat aber die beiden Kinder zu 40% bei sich und kümmert sich ebenfalls um die Erziehung und was die beiden zum Leben brauchen. Wie kommt es denn das er die Zeit nicht auf seine Unterhaltszahlung angerechnet bekommt? Gibt es irgendwelche Möglichkeiten hier ein Gleichgewicht zu erwirtschaften damit er nicht weiter jeden Cent 5x umdrehen muss?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, seine Betreuung spielt erst ab 47 % - 48 % der Betreuung eine Rolle, dann liegt nämlich lt BGH ein Wechselmodell vor. Dann wird der Unterhalt gegegengerechnet Ansonsten muss er Unterhalt zahlen. Liebe Grüße NB


Mitglied inaktiv

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Wenn er 50% oder sogar mehr betreut könnte es passen. Kommt dann drauf an, was die exfrau verdient. Da würde ich einen anwalt zur berechnung hinzuziehen.


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