Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kann ich den Ex Partner dazu zwingen, Umgang mit gemeinsamen Sohn zu haben?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Kann ich den Ex Partner dazu zwingen, Umgang mit gemeinsamen Sohn zu haben?

dideu

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Ich bin seit ca.1,1/2 Jahren von mein Ex Mann getrent und wir haben ein gemeinsames Umgangsrecht bzw. Sorgerecht für unserern Sohn der bei mir lebt. Mein Ex Mann verbietet sogar, das unser Sohn ihn nicht besuchen darf auch die Ferien nicht bei seinem Vater verbringen darf, obwohl unser Sohn es sich wünscht. Gibt es für das wohl des Kindes einen Umgangspflicht das ich für mein Sohn einklagen kann? Für Ihre Hilfe wäre ich ihnen sehr Dankbar.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, dazu gibt es ein Urteil das besagt, dass man den Vater nicht zwingen kann. Liebe Grüße NB


desireekk

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Grundsätzlich hat jedes Kind das Recht auf Umgang mit beoiden Eltern. Steht hier ganz klar: http://dejure.org/gesetze/BGB/1684.html Aber: .... leider.... wird es nicht einfach dies duchzusetzen, wenn ein Elternteil den Umgang nicht möchte. Zumal dann, wenn der Richter tatsächlich anordnet, das Kind dann dort ist.... und was ist dann? Das Kind ist nicht gewollt? Der Vater stellt es ab, lässt es allein, beschimpft es, oder sonst was? Klar, versuchen zu klagen kann das Kind, ob es wirklich GUT ist... Gruss Désirée


Sternenschnuppe

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Dies ist nicht einklagbar. Zwar besteht auch Umgangspflicht, aber es entspricht nicht dem Kindeswohl Umgang zu haben, wo er unerwünscht ist. Habe aber neulich von einem Fall gelesen, wo der Mann zu 3 Treffen verdonnert wurde, unter Androhung von Ordnungsgeld. Das lief dann beim Jugendamt ab, begleitet durch die. Der Vater zeigte danach auch kein Interesse und es wurde dann beendet. Das Kind war aber schon 12 und wollte unbedingt. Von der Reife also viel weiter als ein Sechsjähriger zum Bespiel. Die Kernfrage ist warum der Vater den Kontakt ablehnt und wie und ob man die Konflikte lösen kann.


Pamo

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Das Kind hat ein Recht auf Umgang mit dem Vater, dieses Recht kannst du gerichtlich für das Kind durchsetzen und ihn für den Ausfall von vereinbarten Umgangsterminen mit Zwangsgeldern sanktionieren lassen. Es stellt sich jedoch die Frage, ob das für das Kindeswohl nun zuträglich ist oder nicht. Wenn das Kind noch klein ist, dann würde ich sagen eher nicht. Wenn das Kind bereits älter ist und die Ablehnung am eigenen Leibe erleben will, dann vielleicht ja.


Pamo

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Hallo, von diesem Urteil habe ich natürlich auch gehört, frage mich aber ob das nun so allgemein in der Rechtsprechung übernommen wird. Dadurch würde doch das Umgangsrecht des Kindes obsolet. Ich dachte, es handelt sich um eine Einzelfallentscheidung.


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