Guten Tag und vielen Dank für Ihre Zeit, ich wollte nur einmal nachfrage ob der Unterhaltsberechtigte den Unterhalt für sein Kind auf ein „beliebiges“ Konto überweisen lassen darf? Genau genommen lässt der Papa ( bei dem das Kind lebt ) den Unterhalt von der leiblichen Mutter auf das Konto seiner Ehefrau ( Stiefmama ) zahlen. Von dort gehen ( schon seit 10 Jahren ) etliche Beträge für das Kind ab ( Schule, Sportverein etc…). Die leibliche Mutter weigert sich auf dieses Konto zu zahlen. Natürlich kann man es einfach untereinander umbuchen aber rein der Interesse halber würde ich dies gerne erfahren… Vielen Dank und viele Grüße
von Sunoda am 27.02.2023, 13:35