Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Unterhalt und Kredit wegen Scheidungsauszahlung

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Unterhalt und Kredit wegen Scheidungsauszahlung

Anerev86

Beitrag melden

Sehr geehrte Frau Bader, im Rahmen der Scheidung steht mit durch Zugewinnausgleich eine Geldsumme zu für die mein Noch-Ehemann einen Kredit aufgenommen hat. Dies ist von uns in einer schriftlichen Vereinbarung fixiert, auch dass deswegen ein Kredit aufgenommen wird. Nun stichelt er, dass er sich den Zugewinn sozusagen teilweise zurückholt, weil er durch die monatliche Tilgung sein Einkommen verringern und die Kinder dadurch weniger Unterhalt bekommen. Ebenso erhöht er die Kreditsumme weil er teils neue Ausstattung benötigt. Kann das sein, dass ich mit den Kindern büße, dass er mir etwas auszahlen muss, was ich zuvor in sein Haus investiert habe? Wer entscheidet wie hoch die Tilgungssumme ausfallen darf? Wenn er zB monatlich soviel zurück zahlt dass er dadurch am Existenzminimum ist? An wen wende ich mich konkret und benötige ich eine Rechtsschutzversicherung oder hilft das Jugendamt bei Unterhaltsthemen umsonst? Vielen Dank, Verena


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, Darlehen bzw. Schulden werden beim Kindesunterhalt nur beschränkt berücksichtigt. In erster Linie dann, wenn die Aufnahme des Darlehens unvermeidlich war. Darlehen zur Finanzierung der Zugewinnausgleichsansprüche können nicht abgezogen werden (BGH FamRZ 2000, 950). Liebe Grüße NB


cube

Beitrag melden

Dein Mann hat einen Kredit aufgenommen um dir deine Geld zurück zu zahlen? Und das du dieses Geld bekommst wurde gerichtlich festgelegt oder habt ihr darüber nur eine private Vereinbarung getroffen? Dein Mann darf sich nicht mit Krediten belasten, um den Unterhalt zu schmälern. Dann hätte er eben sein Haus verkaufen müssen - meine Meinung. Außerdem soll der Kredit deinen Zugewinn bezahlen und nicht ihm eine neue Ausstattung. Aber du schreibst, ihr habt schriftlich festgehalten, dass er dafür einen Kredit aufnimmt - du hast also zugestimmt, oder? Auch der Erhöhung? Erst mal wäre ja zu klären, ob er dadurch überhaupt weniger zahlt als er sonst müsste oder ob dich nur ärgern will. Nimm dir einen Anwalt!


Anerev86

Beitrag melden

Mir wurde mitgeteilt dass er das muss, gefragt hat er nicht. Zu dem Zeitpunkt wo das bei der Bank endgültig bin die Wege geleitet war, war der Scheidunstermin vom Gericht schon zugestellt. Mit dem Zettel gehen wir dann zum Gericht, Termin ist aber erst im Oktober.


Sternenschnuppe

Beitrag melden

Frau Bader antwortet sicherlich bald. Aber soweit ich das weiß zählen nur gemeinsame ! Schulden die in der Ehe gemacht werden. Zum einen sind diese ja nicht gemeinsam, zudem erst nach dem Scheidungsantrag abgeschlossen. Wofür er einen Kredit aufnimmt dürfte also für den Kindesunterhalt völlig egal sein. Und wie schon geschrieben, er hätte das Haus ja auch einfach verkaufen können, dann müsste er keinen Kredit aufnehmen.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Liebe Frau Bader,  wir, das sind mein Mann und ich und mein Sohn erhalten Kinderzuschlag und Wohngeld da wir nicht ausreichend Einkommen haben. Mein Mann hat drei Kinder für die er bisher keinen Unterhalt zahlt, aufgrund wenig Lohn. Ich selbst bin aufgrund von Krankheit derzeit ausgesteuert und falle bald in die Erwerbsminderungsrente. nun s ...

Guten Tag Frau Bader, wenn in einem Fall 307,00 Euro Berufsausbildungsbeihilfe gezahlt wird und das Kind ist unter 18 J., wird dann die BAB hälftig auf den Unterhalt angerechnet, also ähnlich wie bei einer Ausbildungsvergütung? Danke und viele Grüße K.

Hallo Fr. Bader,   der KV zahlt keinen Unterhalt und erpresst mich: wenn ich den Unterhalt berechnen oder offiziell einfordern lasse, geht er zum Anwalt, um mehr Umgang, evtl. sogar das Wechselmodell durchzusetzen. Das möchte ich nicht.    Mache ich mich strafbar/ irgendwie angreifbar, wenn ich sinngemäß zu ihm sage, dass ich ihm mit dem ...

Hallo Frau Bader, meine Tochter (volljährig) wollte den Unterhalt rückwirkend einklagen von Ihrem Erzeuger.  Nun wurde ihr mitgeteilt, dass es nicht möglich sei. Der Erzeuger war bereits in der Schwangerschaft gewalttätig und nach der Geburt noch schlimmer. Er nahm Drogen und war mit dem Baby überfordert (rastet aus beim Schreien). Nac ...

Situation: Gemeinsames ABR, gemeinsames SR. Kind und Mutter mit Partner - Umzug von Berlin nach Brandenburg. Kind darf die Schule in Berlin weiterhin besuchen. Nun werden aber Hort- und Mittagessenkosten fällig. Muss der Vater sich zusätzlich zum Unterhalt nun an den Kosten beteiligen?

Hallo, mein Ex-Partner und ich leben aktuell in Trennung. Mein Ex-Partner ist Doppelstaatler (Deutsch/Thai) und lebt seit der Trennung in Thailand. Zum Hintergrund muss ich sagen, dass wir uns eigentlich immer gut verstehen und auch unsere Trennung so fair und stressfrei wie möglich gestalten. Im März ist nun unser Scheidungstermin (einvernehml ...

Guten Abend Frau Bader, wie verhält es sich mit dem Unterhalt den der Kindesvater zahlt, wenn ich mit einem unserer Kinder zur Mutter Kind Kur fahre und das andere Kind so lange bei ihm lebt? Macht es einen Unterschied ob mein Kind ( mit mir) in eine Reha geht oder wir zwei zur Kur fahren? Ganz lieben Dank für Ihre Zeit und viele Grüße 

Sehr geehrte Fau Bader, meine Tochter wurde jetzt 18 Jahre alt und müsste vom Kindsvater den sich geänderten Unterhalt einfordern. Das Jugendamt war schon tätig aber er will diesen Betrag nicht zahlen und hat sich von einem Anwalt beraten lassen. Nun will/muss unsere Tochter einen Antrag auf Beratungshilfe ausfüllen. Da sie noch Schülerin ist u ...

Guten Tag,  ich habe eine Frage, und zwar ich bin Mutter einer kleinen Tochter sie ist 2 Jahre. Ich bin zum Teil vom Jobcenter abhängig, nun muss ich Unterhalt beantragen. Aber ehrlich gesagt ich möchte kein Unterhalt beziehungsweise möchte ich nicht dass der Kindesvater Kontakt zu meiner Tochter hat. ich möchte ihn auch nicht angeben dass er d ...

Sehr geehrte Frau Bader,  mein Kind wird Ende des Jahres 18. Ich erhalte derzeit UVG, schon mehrere Jahre da der Vater nicht zahlungsfähig ist.  Das Kind ist in einer schulischen Ausbildung ohne Vergütung bei der das anfallende Schulgeld, Fahrkarte usw von mir getragen wird. Wir erhalten derzeit UVG, Kigeld und Schülerbafög.  Das Kind lebt ...