Anerev86
Sehr geehrte Frau Bader, im Rahmen der Scheidung steht mit durch Zugewinnausgleich eine Geldsumme zu für die mein Noch-Ehemann einen Kredit aufgenommen hat. Dies ist von uns in einer schriftlichen Vereinbarung fixiert, auch dass deswegen ein Kredit aufgenommen wird. Nun stichelt er, dass er sich den Zugewinn sozusagen teilweise zurückholt, weil er durch die monatliche Tilgung sein Einkommen verringern und die Kinder dadurch weniger Unterhalt bekommen. Ebenso erhöht er die Kreditsumme weil er teils neue Ausstattung benötigt. Kann das sein, dass ich mit den Kindern büße, dass er mir etwas auszahlen muss, was ich zuvor in sein Haus investiert habe? Wer entscheidet wie hoch die Tilgungssumme ausfallen darf? Wenn er zB monatlich soviel zurück zahlt dass er dadurch am Existenzminimum ist? An wen wende ich mich konkret und benötige ich eine Rechtsschutzversicherung oder hilft das Jugendamt bei Unterhaltsthemen umsonst? Vielen Dank, Verena
Hallo, Darlehen bzw. Schulden werden beim Kindesunterhalt nur beschränkt berücksichtigt. In erster Linie dann, wenn die Aufnahme des Darlehens unvermeidlich war. Darlehen zur Finanzierung der Zugewinnausgleichsansprüche können nicht abgezogen werden (BGH FamRZ 2000, 950). Liebe Grüße NB
cube
Dein Mann hat einen Kredit aufgenommen um dir deine Geld zurück zu zahlen? Und das du dieses Geld bekommst wurde gerichtlich festgelegt oder habt ihr darüber nur eine private Vereinbarung getroffen? Dein Mann darf sich nicht mit Krediten belasten, um den Unterhalt zu schmälern. Dann hätte er eben sein Haus verkaufen müssen - meine Meinung. Außerdem soll der Kredit deinen Zugewinn bezahlen und nicht ihm eine neue Ausstattung. Aber du schreibst, ihr habt schriftlich festgehalten, dass er dafür einen Kredit aufnimmt - du hast also zugestimmt, oder? Auch der Erhöhung? Erst mal wäre ja zu klären, ob er dadurch überhaupt weniger zahlt als er sonst müsste oder ob dich nur ärgern will. Nimm dir einen Anwalt!
Anerev86
Mir wurde mitgeteilt dass er das muss, gefragt hat er nicht. Zu dem Zeitpunkt wo das bei der Bank endgültig bin die Wege geleitet war, war der Scheidunstermin vom Gericht schon zugestellt. Mit dem Zettel gehen wir dann zum Gericht, Termin ist aber erst im Oktober.
Sternenschnuppe
Frau Bader antwortet sicherlich bald. Aber soweit ich das weiß zählen nur gemeinsame ! Schulden die in der Ehe gemacht werden. Zum einen sind diese ja nicht gemeinsam, zudem erst nach dem Scheidungsantrag abgeschlossen. Wofür er einen Kredit aufnimmt dürfte also für den Kindesunterhalt völlig egal sein. Und wie schon geschrieben, er hätte das Haus ja auch einfach verkaufen können, dann müsste er keinen Kredit aufnehmen.
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