Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Unterhaltszahlungen an Kind aus 1. Ehe

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Unterhaltszahlungen an Kind aus 1. Ehe

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Hallo Frau Bader, mein Mann hat aus erster Ehe eine Tochter von fast 16 Jahren. Jetzt bekommen wir aber Zwillinge im Juli d.J.. Muß mein Mann dann noch den gleichen Unterhalt an seine Tochter bezahlen oder wird es weniger. Momentan sind dies 400 DM bei einem Nettoverdienst von rund 3.000 DM. Ich bin ja dann nicht mehr berufstätig und wir müssen von einem Gehalt leben. Ich weiß ja nicht, ob wir überhaupt Mutterschafts- oder Erziehungsgeld bekommen. Können Sie mir helfen? Danke Heidi


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Liebe Heidi, der Unterhalt berechnet sich nach der Düseldorfer Tabelle. Diese geht von 2 Kindern aus. Wenn man nur ein Kind hat, geht es eine halbe Stufe hoch, bei drei Kindern eine halbe Stufe runter. Er muß also eine Stufe weniger bezahlen, wenn der Verdienst suích nicht ändert. Die TAbelle finden Sie sicher im Netz. Gruß, NB


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