Mitglied inaktiv
Hallo! Ende Dezember werde ich den Vater meiner kleinen Tochter heiraten, er hat aus einer früheren Ehe bereits 2 Kinder (14 & 17). Bin ich im Falle von bspw. Arbeitslosigkeit meines künftigen Mannes dann diesen Kindern zu Unterhalt verpflichtet? Falls ja, kann ich diese Unterhaltspflicht in einem Ehevertrag ausschließen? Danke für Ihre Antwort, viele Grüße Esther
Hallo, Sie sind den Kindern nicht verpflichtet. Aber er, auch wenn er zB in EZ geht. Und in dem Fall zahlen Sie ja indirekt doch Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Du bist den Kindern nicht direkt unterhaltspflichtig. Aber Deinem Mann - und der muß dann u.U. auch den Unterhalt der Kinder von dem Geld bezahlen, das Du ihm als Unterhalt schuldest. Meines Wissens kann der eheliche Unterhalt an den Ehepartner nicht ausgeschlossen werden. Wovon sollte Dein Mann denn sonst leben, wenn Du ihm nichts gibst? Gruß, Elisabeth.
Mitglied inaktiv
Ich stimme Emfut zu. Gesetzulicher Unterhaltsanspruch kann nicht "einfach so" abgestellt werden. Die Kinder sind seine Kinder UND sie haben einen Unterhaltsanspruch. Das 17-jährige Kind ist eh bald "raus". Der Vater ist und bleibt unterhaltspfichtig. Ob er die Kinder sieht oder nicht. Zur Mot eben von dem geld, dass ihm als Ehepartner von Dir zusteht. Warum ist das so schrecklich? Wenn das so "kriegsentscheiden" sein sollte, dabnn dürft Ihr eben nicht heiraten. BTW: ich habe damals 4 Jahre den Unterhalt für den Sohnes meines "Mannes" gezahlt (dabei waren wir nicht mal verheiratet), es ist sein SOHN, das war für mich selbstverständlich. Er war zu dieser Zeit in EZ für unsere gemeinsamen Kinder. Viele Grüße Désirée
Mitglied inaktiv
Wieso ist "das 17-jährige Kind eh bald "raus" "? Die Eltern sind bis zum Ende der ersten abgeschlossenen Ausbildung auch für volljährige Kinder zum Unterhalt verpflichtet!
Mitglied inaktiv
Nunja... 1.) wenn das Kind demnächst eine Lehre anfängt, dann wird das Gehaltbis auf 90,- EUR angerechnet, da schrumpft der Unterhalt ganz schnell. 2.) sind beide Eltern anteilig nach Einkommen ab dem 18. LJ Barunterhaltspflichtig, da dürfte das Vater auch recht bald Entlastung erfahren. Viele Grüße Désirée
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