Mitglied inaktiv
Sehr geehrte Frau Bader, mein Lebensgefährte ist nun seid 2 Jahren von seiner damaligen Partnerin getrennt. Sie sind nicht verheiratet, haben aber das gemeinsame Sorgerecht für ihre 2 Kinder. Bei der Trennung haben sich beide bzgl. des Unterhalts mündlich geeinigt, ohne Jugendamt und Rechtsberatung. Er zahlt die Kosten für das gemeinsame Haus, die ungefähr die gleiche Höhe haben wie der Unterhalt für die beiden Kinder. Er überweist ihr diesen Betrag monatlich aufs Konto, allerdings ohne Angabe, dass es für den Unterhalt der Kinder ist. Nun zu meiner Frage: Kann seine Ex-Partnerin ihn irgendwann mal auf Unterhalt verklagen, bzw. auf eine Rückzahlung, da ja nirgends was von Unterhalt auftaucht? Schriftlich haben die beiden auch nichts festgehalten. Oder gilt die mündliche Vereinbarung auch vor dem Gesetz? Ich habe diesbezüglich immer Sorge, dass sie vielleicht mal aus irgendwelchen Gründen behauptet, sie hätten sich nie geeinigt und mein Partner dann auf eine ungerechtfertigte Rückzahlung verklagt wird. Vielen Dank schon im Voraus für Ihre Antwort!
Hallo, ich würde es auch im Betreff schreiben. Sonst kann es sonstwas sein Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Sowas sollte man IMMER schriftlich machen!!!
Mitglied inaktiv
Der Meinung bin ich auch. Nur leider ist mein Partner der Meinung, dass es so ausreichen würde und sie ihn ja nie verklagen würde. Ausserdem ist er der Typ, der keine Lust hat, sich zu streiten, und wenn er mit dem Thema kommen würde, würde sie Stress machen. Ich habe mir diesbezüglich schon den Mund fusselig geredet und es ist auch schon ein leichtes Streitthema zwischen uns. Zu einer Beratung wíll er auch nicht, also möchte ich mich wenigstens mal informieren und wenn ich was handfestes in der Hand habe, kann ich ihn hoffentlich überzeugen, das er zumindest was schriftliches macht.
Mitglied inaktiv
Hallo Zum einen kann er ja nachweisen, dass da Geld an sie geht. Da kein Betreff drinsteht ist es eben für den UNterhalt, ob sie das dann fürs Haus nimmt ist ja ihr Ding. Vielleicht kann er zukünftig jedenfalls Unterhalt reinschreiben in den Betreff, dann seid ihr auf der sicheren Seite ;-)
Mitglied inaktiv
Warum schreibt er nicht "Unterhalt" in die Überweisung ? Wenn die Ex mal auf Sozialleistungen angewiesen ist, zählen mündliche Absprachen nicht mehr, denn auf den Unterhalt für die Kinder kann sie nicht (teilweise) verzichten oder das verrechnen lassen.
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