Mitglied inaktiv
Hallo, bekomme von meinem Lebensgefährten ein Kind geschenkt :-) Nun denn, wir haben bereits einen Sohn aus seiner vorrangegangenen Beziehung (3 1/2)Jahre, welcher unterhaltspflichtig ist (klare Sache). Es stellt sich die Frage: 1) Ist der Sohn aus erster Beziehung primär im Unterhaltsanspruch zu bezeichnen oder 2) Ist der "aktuelle Bauchbewohner" zukünftig als primär unterhaltsempfangend zu bezeichnen oder 3) Sind beide Kinder unabhängig, gleichwertig zu betrachten? Mein Lebensgefährte ist selbständig, im europäischen Ausland beschäftig und hat kein geregeltes Einkommen (bedingt durch Firmenkosten etc.); kostendeckend arbeiten ist seine Prämisse... Wie sieht die Sachlage aus? Viele Grüße. Dank für kurze Auskunft. Astrid
Hallo, beide Kinder werden gleichrangig behandelt. Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Beide sind gleichberechtigt
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