Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

schulden aus 1. ehe

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: schulden aus 1. ehe

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hallo frau bader, ich hoffe sie können mir bei meinem problem etwas weiterhelfen. mein lebenspartner war schon einmal verheiratet (2 kinder aus dieser ehe, welche bei der frau leben). mit seiner ex-frau hatte er damals eine wohnung gekauft (reines abschreibungs und steuersparobjekt). die schulden aus dieser wohnung sind so hoch, dass das sozialamt von ihm auch nicht den komletten kindesunterhaltbetrag fordert - sondern weniger, weil er am existenzminimum ist. seine ex-frau hat bei scheidung auf unterhaltszahlung verzichtet, da er ihren anteil der schulden mittilgt. wie sieht der fall nun aus, wenn wir heiraten würden? wir mein verdienst dann mit eingerechnet und muss er dann letztendlich mehr zahlen. muss ich dann wohl noch für sie oder deren kinder bezahlen? oder ist es besser mit einer heirat zu warten, bis wir selbst noch ein kind haben? hoffentlich können sie mir helfen. vielen dank schon einmal im voraus.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Liebe Sanni, Sie müssen nicht direkt bezahlen, schulden ihm aber auf der anderen Seite als Ehepartner auch Unterhalt. Grds. ändert sich erst mal nichts, Sie müssen nur für ihn aufkommen, wenn er mit dem Geld nicht auskommt. Gruß, NB


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