Knabbi80
Guten Tag. Ich hätte eine Frage zu den Schulden meines Exehemanns bzw Vater meiner Kinder. Mein Exmannhat Schulden im 5 stelligen Bereich- bei einer Bank, Jugendamt, Versorgungsamt und es kommen laufend Beträge dazu weil er nichts bezahlt. Nun mache ich mir Gedanken ob unsere Kinder seine Schulden erben müssen oder ausschlagen dürfen und ob etwas beachtet werden muss? Unterhalt wurde vor vielen Jahren nur kurzweilig in Höhe von 50€ pro Kind bezahlt. Ansonsten so gut wie nie.
Hallo, das ist unproblematisch bei einem Notar oder dem Nachlassgericht möglich. Bei Kindern muss das Vormundschaftsgericht zustimmen. Liebe Grüße NB
Pamo
Natürlich darf man ein Erbe ausschlagen. Sind die Kinder minderjährig, dann erledigst du das für sie.
Knabbi80
Kinder sind alle volljährig bis auf einen, der ist 16.
mamavonbaby
Ja sie können das Erbe ausschlagen, das kann man einfach so beim Amtsgericht machen...Kostet eine Gebühr um die 30 Eurp....wenn die 3 es gleichzeitig machen dann fällt die Gebühr auch nur 1x an. (Falls deine Kinder selbst Kinder haben, dann müssen sie für diese das Erbe auch ausschlagen)
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