Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kinderunterhalt mit Schulden verrechnen

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Kinderunterhalt mit Schulden verrechnen

Carina_86

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Guten Tag Frau Bader, ich habe eine Jugendamtsurkunde über den Unterhalt meiner Kinder, der vom Vater bezahlt wird. Nun meint der Vater ich habe Schulden bei ihm! Kann er den Unterhalt der Kinder mit den angeblichen Schulden verrechnen? Vielen Dank und freundliche Grüße Carina


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Kindesunterhalt ist nicht aufrechenbar. Nach § 394 BGB findet eine Aufrechnung nicht statt, soweit eine Forderung der Pfändung nicht unterworfen ist. Gemäß § 850 b I Nr. 2 ZPO ist eine Unterhaltsrente eine solche nicht pfändbare Forderung. Liebe Grüße NB


UrselPursel

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Hallo Carina, nein, das darf er nicht. Unterhaltsberechtigt ist das Kind, Schuldner bist Du. Er müsste die Schulden ggf. privatrechtlich gegen dich durchsetzen. Eine Verrechnung mit dem Unterhalt darf nicht erfolgen, da dieser der elementaren Sicherung des Lebensunterhaltes des Kindes dient. Sollte er es dennoch versuchen und die Zahlungen einstellen, steht dir der Weg der Vollstreckung frei. Liebe Grüße, UrselPursel


Carina_86

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Danke UrselPursel für deine Antwort!


cube

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Und was heißt überhaupt Schulden bei ihm? Entweder habt ihr doch eher gemeinsame Schulden (zusammen einen Vertrag unterschrieben oä) oder aber er hat dir mal offiziell Geld geliehen, welches er nun zurück fordert. Das muss er aber im Zweifelsfall auch belegen können (angesehen davon, dass diese Schulden nichts mit dem Unterhalt zu tun haben).


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