Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

unterhaltszahlungen an die mutter??

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: unterhaltszahlungen an die mutter??

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Hallo! mein Ex-Freund und ich erwarten demnächst unsere Tochter. Nun hörte er, dass er auch für mich Unterhalt zahlen müsste. Nur will ich dies nicht. Ich beziehe momentan Sozialhilfe und will sein Geld nicht, zumal wir weder zusammen gewohnt noch verheiratet waren. Muss er trotzdem zahlen??


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, wie meine Vorredner schon sagen: egal warum, er ist unterhaltspflichtig. Der Staat kommt nur dann auf, wenn kein anderer Schuldner in Betracht kommt. Sorry, aber dieses Anspruchsdenken gegenüber dem Staat (das sind wir alle und nicht etwa ein anonymer Geldesel) finde ich nicht ok. Gruß, NB Gruß, NB


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Versteh mich nicht falsch... aber: Die Allgemeinheit soll bitte zahlen, obwohl ein konmkreter Unterhaltsschuldner feststeht??? Lieber die Allgemeinheit "schröpfen" als den Vater des Kindes, der nach dem Gesetz Dir zum Unterhalt verpflichtet ist??? Kannst Du mir das bitte erklären, bevor ich über Dich "herfalle"? ;-( Und ansonsten: Das Sozialamt wird sich gerne an den Vater wenden, um die Dir gewährte Sozialhilfe dort wiederzuholen (teilweise / ganz). Ganz sicher sogar, da bin ich mir sicher. Ist auch richtig so! Viele Grüße Désirée


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bin durch konkurs in die sozialhilfe geraten und war aber schon vorher schwanger! warum soll nun ein mann für mich zahlen, obwohl wir nicht verheiratet sind? das sozialamt zahlt doch so oder so! warum muss er auch noch für mich & das kind zahlen?!?!?! verstehst du...er kann doch nix dafür dass ich in diese situation geraten bin


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Hallo Leonie, Tatsache ist, daß der Vater eines Kindes,ob er nun dafür kann oder nicht,dem Kind und der dazugehörigen Mutter in den ersten drei Lebensjahren zu Unterhalt verpflichtet ist. Wenn die Mutter von dem Kindesvater nichts annehmen will, und sich selbst ernähren kann spielt das überhaupt keine Rolle. Ganz anders liegt der Fall, wenn die Mutter Sozialhilfe oder Unterhaltsvorschuß erhält. In Deinem konkreten Fall wird das Sozialamt sicher auf Deinen Exfreund zukommen, ebenso das Jugendamt was den Unterhalt für das Kind betrifft. Verstehst Du, der Staat zahlt nicht einfach so, wenn ein anderer zum Zahlen verpflichtet ist, das wäre ja auch irgendwo paradox.Es spielt auch keine Rolle warum, wieso, weshalb er nichts dafür kann, oder wieso Du nichts von ihm annehmen willst. Es wundert mich, daß Dein zuständiger Sachbearbeiter Dich noch nicht darauf angesprochen hat, weil ich glaube, Dein Exfreund wäre schon für Mehrausgaben wegen der Schwangerschaft zuständig. Halt, fast hätte ich es vergessen, ein Selbstbehalt von ??? Euro, Fr. Bader weiß es sicher genau, muß ihm schon bleiben.Verhungern lassen kann man ihn ja auch nicht, wenn er denn schon nichts für die Schwangerschaft kann. Entschuldige meinen ironischen Ton, aber das konnte ich mir jetzt nicht ganz verkneifen. Bin gespannt auf die Antwort von Fr. Bader. Aber zum guten Schluß wünsche ich Dir natürlich eine schöne Restschwangerschaft und eine gute Geburt. Viele Grüße micky2


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Sorry, Du hattest wohl sicher gemeint, er kann nichts dafür, daß Du in Konkurs geraten bist. Weil wenn er nichts für die Schwangerschaft kann,??? Wo kommt dann das Kind her??? Nichts für ungut.


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ist ja alles gut & schön, nur könnte er auch gar nicht zahlen, selbst wenn er wollte, da er noch in Ausbildung ist! Er würde sich verschulden & deswegen würde ich jegliches Geld abweisen ausser den Unterhalt für das Kind!!! Ihr tut grad alles so, als ob ich den Staat nur von Hinten bis Vorne ausnehmen will!...


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Ich machte meine Ausbildung & wurde dann in einen Betrieb übernommen! Noch in der Probezeit wurde ich schwanger & der Laden ging kurze Zeit später in Konkurs! Der Vater des Kindes ist noch in der Ausbildung! KANN, selbst wenn er wollte, NICHT zahlen! Da ich durch meine berufliche Situation schon in das Sozialnetz falle, fragte ich ob es WIRKLICH stimmt, dass er in diesem Fall auch für mich Zahlen muss!


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Entschuldigen Sie, wenn ich Ihnen da widersprechen muss, aber ich habe vorhin mit dem JA telefoniert & dort sagte man mir, dass er NICHT unterhaltspflichtig ist, solange ich keinen Antrag stelle... Es steht zwar im Gesetz aber "wo kein Kläger da kein Richter" und selbst wenn ich einen Antrag stellen würde, wäre er Zahlungsunfähig und mein Anspruch damit hinfällig.


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Hallo ! Also mit dem Antrag stimmt das aber auch so nicht !! Der Vater ist Dir gegenüber 3 Jahre zu Unterhalt verpflichtet ! Wenn Du nun Sozialhilfe bekommst wird das Sozialamt prüfen ob er in der Lage ist Dir Unterhalt zu zahlen ! Wenn ja = zahlt das Sozialamt nicht mehr ! Wenn nein = zahlt das Sozialamt weiter ! DU kannst also nicht entscheiden ob er Unterhalt für Dich zahlen muß oder nicht -das entscheidet das Sozialamt ! LG Sandra


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da habe ich auch nachgefragt & wenn ich keinen antrag auf unterhalt ihm gegenüber stelle, machen sie gar nichts...wurde mir vom sachbearbeiter gesagt...


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Hallo Leonie, ich fasse jetzt mal zusammen. Deine Ursprungsaussage war, daß Du SEIN Geld nicht willst. ... unser aller Geld (=Sozialhilfe) aber schon... DAS kann ich weder verstehen, noch akzeptieren. Erst später hast Du das ganze genauer erklärt. Und jetzt: Grundsätzlich ist er Dir (nicht nur dem Kind) mind. die ersten 3 Jahre zum Unterhalt verflichtet. Egal ob verheiratet oder nicht, du kannst erst mal wegen Eures gemeisamen Kindes nicht arbeiten, also muß er zahlen und Du betreust das Kind. Jeder von Euch leistet seinen Teil. Aber: Er ist noch in Ausbildung, wird also nicht sehr viel verdienen (das kam von Dir auch erst später). Er hat einen Selbstbehalt (Dir gegenüber) von ca. 800-900 EUR. Nur das was darüber hinausgeht muß er "hergeben" (ich vereinfache jetzt hier total). Verdient er weniger, springt wieder das Sozialamt Dir gegenüber (für ihn) ein, weil er (noch nicht) zahlen kann. Trotzdem MUSS das Sozialamt schauen, daß sie Geld von ihm wiederbekommen, aber eben nur in den o. g. Grenzen. Zusammenfassung: Fakt ist: Ihr bekommt zusammen ein Kind, er muß auch für Dich nach dem Gesetz zahlen, wenn Du nicht alleine für Dich sorgen kannst. Solange er das nicht kann, übernimmt es eben das Sozialamt. Wen Du Paragraphen wissen willst, kann ich Dir die gerne nennen! Viele Grüße Désirée


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schon klar aber ich werde in 8 wochen wieder arbeiten, weil ich als freiberufler tätig bin & daher kein geld von ihm benötige! das sozialamt zahlt auch nur noch bis dann! ausserdem habe ich selbst & werde noch genug in die sozialkassen einbezahlen so dass es wirklich mein gutes recht ist, auch mal aus dem topf zu schöpfen! ich war 2 jahre lang selbstständig & sry aber da habe ich mehr als genug an den fiskus abgegeben!


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Hallo, so viele schreiben, jetzt möchte ich auch noch einmal meinen Kommentar abgeben. Also wenn das wirklich so ist, daß Du ganz problemlos weiter Sozialhilfe beziehst, ohne daß der KV oder auch dessen Eltern,(an die haben wir ja noch gar nicht gedacht), in irgendeiner Weise auch nur belästigt werden,.... dann verstehe ich die Welt nicht mehr. Vielleicht ist der betreffende Sachbearbeiter, Sozialamt oder Jugendamt?, einfach nur äußerst inkompetent.Oder es sind hier einige gravierende Missverständnisse aufgetreten. Es stimmt, daß Du den Unterhaltsanspruch, den Du gegenüber dem KV hast,eigentlich einklagen müßtest,wenn Du nichts machst und Dich, wie schon einmal gesagt, selber ernähren kannst, passiert gar nichts. Du kannst Dich aber nicht selber ernähren und das zu erwartende Kind auch nicht, also wird sowohl das Sozialamt und auch das Jugendamt auf den KV zukommen und prüfen, ob etwas zu holen ist. Ist bei ihm nichts zu holen, wie Du sagst,kann das Sozialamt wohl nichts machen,aber das Jugendamt hat meines Wissens auch das Recht die Eltern, also die Großeltern des Kindes, zu belangen. Das weiß ich nicht ganz sicher, aber vielleicht schreibt Fr. Bader dazu noch etwas. Aber diese Information des, von welchem Amt nochmal?, Sachbearbeiters ist einfach falsch, kommt allerdings vielleicht auch darauf an, wie man ihm den Fall schildert. Ich will Dich wirklich in keiner Weise angreifen, so ganz rosig ist Deine Lage wohl nicht, ohne Ausbildung und alles,aber ich glaube irgendwie bist Du aus welchen Gründen auch immer, falsch beraten.


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Na ja, wenn ich ehrlich bin,hinterläßt das alles jetzt einen etwas mysteriösen, faden Nachgeschmack.


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sry aber ich wurde schon richtig beraten und nochmal ICH HABE EINE ABGESCHLOSSENE AUSBILDUNG im Immobilienbereich & war selbst 2 Jahre lang selbstständig in dieser Brance! habe also wirklich mehr als genug eingezahlt! Zumal ich nach der Geburt meine Arbeit auch wieder aufnehme! Ihr Bauscht das hier hoch als wenn ich ein STAATSVERBRECHEN plane... Tzz dass ist für mich in dem Moment unvorstellbar! Der KV könnte selbst, wenn ER WOLLTE! nicht zahlen & seine Eltern sind Rentner! soviel dazu ;o)


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Ich habe den Eindruck, Du hast ein vollkommen falsches Verständnis von der Sozialversicherung: das ist kein "Topf", aus dem man sich möglichst viel von dem wieder herausholt, was man mal eingezahlt hat!


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DAS habe ich auch nie behauptet!!! Wollte nur deutlich machen, dass ich kein Sozialschmarotzer bin, sondern selbst bisher jahrelang eingezahlt habe & auch weiterhin einzahlen werde! Weil ich hier teilweise hingestellt werde, als wenn ich den Staat ausnutzen will!


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Hallo ! Das liegt daran daß Du Geld vom Sozialamt haben möchtest aber nicht vom dafür Zuständigen =Vater ! Er ist nunmal die nächsten 3 Jahre für Deinen Unterhalt zuständig und eigentlich nicht das Sozialamt ! Er hat Dir gegenüber einen Selbstbehalt von soweit ich weis 1000 Euro -dh wenn er weniger verdient braucht er nicht zu zahlen und DANN springt das Sozialamt ein ! Dem Kind gegenüber hat er einen Selbstbehalt von 840 Euro -dh wenn er darunter liegt braucht er auch für das Kind keinen Unterhalt zu bezahlen ! Dann springt das Jugenamt mit Unterhaltsvorschuß ein den er dann wenn er genug verdient zurückzahlen muß ! LG Sandra


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warum mischt sich auf einmal jeder ein? Hast du nicht gelesen was geschrieben wurde?? Er ist noch in der Ausbildung und kann weder meinen Unterhalt zahlen noch theoretisch (anhand der Düsseldorfer Tabelle) den fürs Kind, zahlt aber trotzdem für die kleine den Satz!!! Kriegt euch mal wieder ein


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Sorry, Leonie, das mit dem wieder Einkriegen ist die eine Sache - die große Welle hier hast Du geschlagen. Einmischen tut sich "jeder", weil sich offenbar viele angesprochen fühlen. Deine Aussagen waren dermaßen widersprüchlich, daß es wirklich nicht einfach ist, Verständnis für Deine Frage aufzubringen. Du schriebst z.B.: >>Ich machte meine Ausbildung & wurde >>dann in einen Betrieb übernommen! >>Noch in der Probezeit wurde ich >>schwanger & der Laden ging kurze >>Zeit später in Konkurs! In Deinem letzten Posting schreibst Du, daß Du in dem Job 2 Jahre selbstständig warst und genug Steuern gezahlt hast. Was stimmt denn nun? Du brauchst nicht darauf zu antworten, im Grunde interessiert es mich nicht, aber versachaukelt fühlt man sich als Leser schon. Und das hier "so getan wird" als wolltest Du den Staat ausnutzen - nunja, genau so scheint es doch zumindest auch. Der Staat sind wir, auch ich zahle viele Steuern und Sozialversicherungsbeiträge. Dazu bin ich auch gerne bereit, wenn sie wirklich Bedürftigen zugute kommen. Um es mal hart zu sagen: ich bin nicht bereit, eventuelle Unbedarftheit im Umgang mit Sex und seinen (auch rechtlichen) Folgen im Rahmen der Sozialhilfe mitzufinanzieren, wenn es nicht wirklich notwendig ist. Und Deine Art der Argumentation macht es mir nicht leichter, die Notwendigkeit zu erkennen. Möglicherweise liegt doch es bei Dir, Deine Einstellung mal zu überdenken - sonst hätte sich nicht "jeder" eingemischt... Grüße, Hanne


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Wieviel unterhalt muss ein mann bezahlen?????????


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