Mitglied inaktiv
Wenn ein Mann z. B. 3 Kinder aus anderen Beziehungen hat und Unterhaltszahlungsschulden hat und dann eine andere Frau heiratet und noch ein Kind zeugt. Und der Mann kann immer noch nicht zahlen (weil z. B. der Job weg ist) und die "neue" Ehefrau geht arbeiten, kann das Jugendamt auch das Geld der Ehefrau pfänden?
Hallo, meine Vorrednerinnen haben Recht! Direkt Unterhalt zahlen muss er nicht! Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Nein. Aber sein Selbstbehalt hinsichtlich der Pfändungsfreigrenze wird runtergesetzt, da er sich ja mit der neuen Ehefrau die Kosten des Haushalts teilt. Statt achthundertirgendwas hat er dann nur noch siebenhundertirgendwas Selbstbehalt (die genauen Beträge bitte mal googlen).
Mitglied inaktiv
Der mann hat Anspruch auf Unterhalt von seiner Ehefrau. Von diesem muß er dann eben den Ki-U zahlen. Warum auch nicht? Viele Grüße Désirée
Mitglied inaktiv
Hallo, habe ich hiersletzt auch gerade ein Gerichtsurteil darüber gelesen. Als "Hausvater" bzw "Arbeitsloser" hat er Anspruch auf ein Taschengeld und muß das auch zum Kindesunterhalt beisteuern... LG Peeka
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