Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Unterhaltszahlung nach Auslandsstudium

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Unterhaltszahlung nach Auslandsstudium

Bayrisch Bua

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Hallo...mein Sohn kommt am 1.März nach einem 6monatigem Auslandsstudium zurück und weiß noch nicht was er machen will.muss ich ab März Unterhalt zahlen und wie lange?Meine Meinung nicht,da er hier keine Ausbildung oder Studium angefangen hat und er kann ab März arbeiten gehen.vielen Dank für ne Antwort P.S.das Auslandsstudium hat er selbst bezahlt und von mir ne Unterstützung von seinem Unterhalt bekommen pro Monat ca 500 Euro


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, das ist mit den Angaben nicht zu beantworten. Wie alt ist, hat er einen Abschluß und was will er jetzt weiter machen? Ihm steht eine Orientierungsphase zu - wie lange die ist, hängt von den Umständen ab. Ich hatte unlängst einen Fall bis zum OLG. Das Kind hat mal dies, mal das gemacht und nach Studiumsbeginn seine Lehramtsfächer dreimal gewechselt - ihm statt die gesamte Zeit über Unterhalt zu. Liebe Grüße NB


desireekk

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Hat er denn jetzt einen Abschluss? LG D


chrissicat

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Wie alt ist dein Sohn denn?


Bayrisch Bua

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20


Mitglied inaktiv

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reden würde vielleicht helfen, etwas über die pläne herauszufinden. hat er einen Bachelor und kann/will er damit arbeiten oder will er ggf noch den master dranhängen um seine Aussichten auf einen sehr guten Job zu erhöhen?


cube

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Unterhalt muss bis zum Abschluss der ersten Ausbildung gezahlt werden. Bei Studenten heißt das uU bis zum Master/Promotion, sofern diese/r in zeitlichen und fachlichem Zusammenhang zum bisherigen Studium steht.


cube

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Also dein Sohn ist 20 und war jetzt 6 Monate im Ausland zum Studium. Wenn er nicht gerade mit 16 Abi gemacht hat und sofort ein Studium begonnen hat, sind die 6 Monate im Ausland ja sicher nicht die letzten vor einem Abschluss gewesen, oder? Es wäre ganz gut, wenn du das etwas genauer beschreiben könntest. Vielleicht hat er ja schon eine Ausbildung abgeschlossen und war danach ein halbes im Ausland an einer Uni/privaten Fortbildung oä. Du schreibst ja, er könnte arbeiten gehen - dazu müsste er ja bereits eine Ausbildung/Studium abgeschlossen haben. Ich denke, ohne etwas genauer Erklärung wird dir hier keiner wirklich genau sagen können, ob du zahlen musst oder nicht.


Bayrisch Bua

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Hi,nein er hat keine Ausbildung begonnen.Nachdem Abi hat er für sich ein Sprachenstudium(mit anschließendem Anschluss)von 6 Monaten im Ausland begonnen und ist Februar fertig.Erst wollte er sich eine Auszeit nehmen,worin ich gesagt habe,da gibt es keinen Unterhalt.Jetzt kommt er im März zurück und schaut sich dann nach was um,was weiß er selber noch nicht.jetztwueder meine Frage,bin ich danach Unterhaltspflichtig? Danke für ne Antwort


cube

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"Nach Beendigung des Studiums haben Studenten eine Bewerbungsfrist von 3 Monaten, nach der sie eine Erwerbstätigkeit aufnehmen müssen und der Anspruch auf Kindesunterhalt entfällt. Nach dieser Zeit ist es dem studierten Kind zuzumuten, selbst für seinen Lebensunterhalt zu sorgen. Diese Bewerbungsfrist gilt auch für Studenten, die ihr Studium abgebrochen haben." Heißt: er hat nach Abschluss des Studium musst du noch 3 Monate lang Unterhalt zahlen. In dieser Zeit muss/kann er sich bewerben. Als Arbeit gilt dann auch ein Job, der nichts mit dem Studium zu tun hat. Heißt: 1 Jahr lang suchen, weil man gerade nicht den Traumjob findet und sich das weiter durch Unterhalt finanzieren lassen, ist nicht vorgesehen. Dann müsste er sich eben arbeitslos melden und ALG (2) beziehen. Sollte er sich aber entscheiden, jetzt noch einen Master zu machen und der beginnt erst im Herbst, müsstest du weiter zahlen. Dann wäre es sowohl zeitlich im Rahmen (geht ja nicht früher) und baut auf dem Studium auf zum Zwecke eines höheren Abschlusses = bessere Chancen.


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